Münchner Verwaltungsgericht billigt Raucherclubs

Allein in München gibt es mittlerweile 700 Raucherclubs und das bayerische Nichtraucherschutzgesetz wird immer mehr zur Posse. Am Mittwoch hat das Münchner Verwaltungsgericht auf Antrag des Vereins zur Erhaltung der bayerischen Wirtshauskultur (VEBWK) den Mitgliedern in Raucherclubs den Tabakgenuss bis auf weiters erlaubt.

Das Landratsamt Freising hatte dem Moosburger Lokal „Marcos Sportsbar“ auferlegt, das Schild „Rauchen erlaubt“ zu entfernen und den Betrieb als Raucherclub einzustellen. Dagegen beantragte der VEBWK eine einstweilige Anordnung und argumentierte unter anderem damit, dass das Nichtraucherschutzgesetz verfassungswidrig sei.

Das Verfassungsgericht gab dem Antrag statt. „Das ist eine wegweisende Entscheidung„, sagte Anwalt Michael Scheele, „wir hoffen, dass die Staatsregierung schon jetzt damit beginnt, über Änderungen des Gesetzes nachzudenken.

Bis zur Klärung bei der Hauptsachenverhandlung müssten die Behörden nun Raucherclublösungen dulden.

Quelle: Süddeutsche Zeitung Foto: Flickr

2 Gedanken zu „Münchner Verwaltungsgericht billigt Raucherclubs

  1. Das gesetz würde nur dann zur Posse, wenn es ein gesetzliches Recht auf einen Kneipenbesuch oder Wirtshausbesuch gäbe.

    Solange niemand ein verbrieftes Recht hat in einem Restaurant essen gehen zu können, solange kann ein NichtRaucherSchutzGesetz nicht zur Posse werden.

    Gehe ich in ein Kleinkindermodengeschäft-weiß ich auch, dass die keine Kleidung für mich haben werden, was außen drauf steht ist eben innen drin.

    Sollte der Freistaat Bayern feststellen, dass dies verbrieftes Kulturrecht sei in einen Gasthaus sitzen zu können, dann müßte er auch dafür sorgen, dass kein Wirt Pleite machen kann.

    Derzeit wird aber einer bestimmten Unternehmensgruppe vorgeschrieben für welche Kunden sie arbeiten müssen.

    Dies völlig unabhängig, ob ein NichtRaucherSchutzGesetz gut oder schlecht ist, ganz nüchtern betrachtet agieren die europäischen Staaten derzeit als sei es zwar verbrieftes Kulturrecht auswärts essen gehen zu können, gleichzeitig wollen sie die logische Verantwortung nicht wahrhaben.

    Das ist als ob man einer Zeitung per Gesetz vorschreibt nur mehr für Kleinkinder zu schreiben, verliert sie dann ihre Kunden und geht Pleite sagt der Gesetzgeber selber schuld.

    Im Übrigen fände ich es gut, wenn der Staat per Gesetz feststellen tät, dass jeder ein Recht auf einen Kaffeehausbesuch hat, 😉

    lg

  2. Willkommen Monika!
    So ganz verstehe ich deinen Kommentar nicht, bzw. was hat das Nichtraucherschutzgesetz mit dem allgemeinen Recht eine Kneipe zu besuchen zu tun? Solange ich die gesetzlichen Bestimmungen erfülle und dem Wirt mein Gesicht passt, habe ich doch das Recht in jede Kneipe zu gehen, oder was meinst du?
    Das Nichtraucherschutzgesetz wird insoweit zur Posse, weil es unter Stoiber einfach viel zu schnell und unüberlegt verabschiedet wurde.

    Irgendwie erinnert mich das an den Abgang von Monika Hohlmeier, die noch schnell das G 8 in Bayern eingeführt hat, bevor sie sich aus dem Staub machen musste. Seitdem sorgt das G 8 permanent für Schlagzeilen. Hier ein paar Stundenkürzungen, da weniger Unterrichtsstoff, neue Bücher werden gedruckt und sind schon wieder veraltet, wenn sie an die Schüler ausgegeben werden, usw.

    Na ja, und beim Nichtraucherschutzgesetz läuft das ähnlich. „Bayern verabschiedet das schärfste Nichtraucherschutzgesetz in Deutschland“ – ein Raunen ging durch die Nation und die Wiesn-Wirte gingen als erste auf die Tische. Verständlich! Wie soll ein Gesetz umgesetzt werden, wenn die Voraussetzungen nicht da sind es zu erfüllen?

    Und jetzt wird zurückgerudert – Proteste von allen Seiten, Schlupflöcher ohne Ende, die CSU verliert immer mehr Wählerstimmen und vor allem auch ihre Glaubwürdigkeit – eine Posse, oder die Bestätigung für Unzulänglichkeit in jeder Hinsicht!

    Liebe Grüße 😉

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