20 000 Euro Schmerzensgeld für Florian Havemanns „Havemann“

Wie die Berliner Anwaltssozietät Hertin bestätigte, hat das Landgericht Berlin am Dienstag einer Protagonistin des Buches „Havemann“ zu Lasten des Autors Florian Havemann und des Suhrkamp-Verlags ein Schmerzensgeld in Höhe von 20.000 Euro zugesprochen.

Die von Hertin vertretene Klägerin, die anonym bleiben möchte, in dem Havemann-Buch aber mit Klarnamen erwähnt und als femme fatale denunziert wird, hatte 40.000 Euro erwirken wollen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

„Havemann“ ist derzeit nicht im Handel erhältlich. Nachdem ein Protagonist rechtliche Schritte gegen das Buch eingeleitet hatte, gab der Suhrkamp-Verlag Ende 2007 eine Unterlassungserklärung ab und bat die Buchhändler um die Rücksendung bereits ausgelieferter Exemplare der ersten Auflage. Derzeit kann das Buch allerdings mit Einschwärzungen im Internet runtergeladen werden.  „Havemann“ soll in einer überarbeiteten Fassung voraussichtlich im Herbst erneut auf den Markt kommen.

Florian Havemann, Jahrgang 1952, ist der Sohn des früheren DDR-Bürgerrechtlers und Regimekritikers Robert Havemann (1912-1982). Der Antifaschist war noch 2006 mit dem Titel „Gerechter unter den Völkern“ in der Gedenkstätte Yad Vashem geehrt worden – ein Jahr später wurde er von seinem Sohn posthum in die Nähe des Antisemitismus gerückt und der Staatstreue zum SED-Staat bezichtigt.

Florian Havemann beging mit seinem Tatsachenroman „Havemann“ literarischen Vatermord und attackierte nebenbei viele Widerstandsgrößen der Ex-DDR. So unterstellte Florian Havemann dem Liedermacher Wolf Biermann etwa ein Feigling gewesen zu sein und zudem eine überaus enge Beziehung zu Margot Honecker unterhalten zu haben. Rund ein Dutzend Personen sollen mittlerweile Streichungen in dem Buch Florian Havemanns erwirkt haben; darunter Angela Merkel, ihr Gatte Joachim Sauer, die Schauspielerin Eva-Maria Hagen, deren Tochter, die Sängerin Nina Hagen und mehrere Angehörige Havemanns.

Quelle: Spiegel Online

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