Bayerische Staatsregierung will 5,7 Millionen bei städt. Gymnasien kürzen

Bayerische Staatsregierung will 5,7 Millionen bei städtischen Gymnasien kürzen

Laut einer Pressemitteilung der SPD-Landtagsfraktion vom 05.10.2010 plant die Bayerische Staatsregierung offenbar eine weitere Kürzung ihres Anteils an der Finanzierung der kommunalen Gymnasien in Bayern. Ein aktueller Gesetzentwurf, der sich gerade in der Verbandsanhörung befindet, sieht vor, dass wegen der Einführung des G8 insgesamt 5,7 Millionen Euro bei den städtischen Gymnasien eingespart werden sollen.

Der Vorsitzende des Bildungsausschusses im Bayerischen Landtag, Hans-Ulrich Pfaffmann, hält dies für untragbar: „Abgesehen davon, dass sich der Freistaat beim Lehrpersonalkostenersatz seit Jahrzehnten zu Lasten der Kommunen abspatzt, indem er lediglich 61 Prozent der tatsächlichen anfallenden Lehrergehälter zurückerstattet, kommt es ab 2012 zu weiteren Verlusten für die Kommunen. Und das, obwohl die Fakten noch nicht feststehen: Es ist erstens überhaupt nicht abzusehen, ob die Gymnasien tatsächlich in gleichem Maße vom Schülerrückgang betroffen sein werden und zweitens wäre es besser, die Qualität des Unterrichts zu verbessern und nicht Lehrer abzuziehen.“

In einer Forsa-Umfrage, die der Verband Bildung und Erziehung (VBE) in der letzten Woche in Berlin veröffentlicht hatte, sprachen sich 96 Prozent der Befragten dagegen aus, bei rückläufigen Schülerzahlen die Investitionen in den Bildungsbereich zu kürzen.

Bereits im Mai 2010 sorgte Kultusminister Ludwig Spaenle für Wirbel, als er im Bayerischen Rundfunk einen bildungspolitischen Sparkurs mit den Worten angekündigte: „Diese Zielsetzung von 1.000 zusätzlichen Lehrerplanstellen wird im Doppelhaushalt nicht mehr avisiert. Davon müssen wir im Moment ausgehen, dass es einen solchen Lehrerplanstellenzuwachs nicht mehr geben wird.“ Die Haushaltssituation sei aktuell „extremst schwierig“.

Im 2008 mit der FDP geschlossenen Koalitionsvertrag heißt es zu dem Thema: „Wir wollen bis zum Ende der Legislaturperiode Klassenhöchstzahlen von 25 an den Grund- und Hauptschulen bzw. 30 an den übrigen Schulen erreichen. (…) Dazu ist pro Schuljahr (SJ 08/09 bis SJ 13/14) die Schaffung von mindestens 1.000 zusätzlichen Lehrerstellen erforderlich.“

Angesichts der Äußerungen Spaenles schien somit ein zentrales Versprechen der Koalitionsregierung in Gefahr und es hagelte Proteste seitens der Opposition und des Bayerischen Lehrer- und Lehrerinnenverbandes.

Daraufhin erklärte Spaenle: „Es gibt in Bayern keine Kürzungen im Bildungsbereich, Ziel der Staatsregierung bleibe, die im Koalitionsvertrag vereinbarten zusätzlichen Lehrerplanstellen auch umzusetzen. Ich bin missverstanden worden.“

Schule: Per Gerichtsbeschluss in die nächste Klasse?

Per Gerichtsbeschluss in die nächste Klasse?

Ein Interview mit dem Lehrer und Juristen Dr. Günther Hoegg

Sommerzeit ist Zeugniszeit. Und damit auch die Zeit für elterliche Widersprüche und Klagen gegen scheinbar falsche Benotungen oder gar die Nichtversetzung des Sprösslings. Wie können Eltern und Schüler sich gegen die von ihnen oftmals als Willkür empfundenen Beurteilungen wehren, welchen Vorgehensweisen sollten sie beachten und wann ist eine gerichtliche Klage überhaupt Erfolg versprechend? Und: Welche Beurteilungsspielräume haben Lehrer? Das wollten Bildungsklick.de von dem Lehrer und promovierten Juristen Dr. Günther Hoegg wissen.

Herr Dr. Hoegg, welche rechtlichen Möglichkeiten gibt es für Eltern und Schüler, gegen Benotungen oder gar die Nichtversetzung vorzugehen?

Günther Hoegg: Es ist eine wichtige Unterscheidung, ob es zu einer Nichtversetzung gekommen ist oder ob Schüler und Eltern nur mit einer Note nicht einverstanden sind. Die schlechte Zeugnisnote hat keine großen Auswirkungen, deshalb sind die Möglichkeiten gering. Man kann sich darüber beschweren und mit dem Lehrer darüber sprechen, mehr aber nicht. Die Nichtversetzung hingegen verändert die rechtliche Stellung des Schülers, deshalb ist sie ein Verwaltungsakt und kann mit Widerspruch und Klage angefochten werden.

Ist denn bei der Zeugnisvergabe das Kind nicht schon längst in den Brunnen gefallen?

Günther Hoegg: Ein entschiedenes „Ja und Nein“. Natürlich steht jetzt die Nichtversetzung erst einmal fest, aber vorher ist ja auch noch nichts entschieden. Es ist also nicht möglich gegen eine Nichtversetzung anzugehen, die vielleicht eintritt – vielleicht aber auch nicht. Das Kind ist also in den Brunnen gefallen, aber um es wieder herauszubekommen, ist es noch nicht zu spät.
Wichtig: Widerspruch einlegen

Was können die Eltern denn jetzt noch tun?

Günther Hoegg: Da man gegen eine Nichtversetzung nicht sofort klagen kann, muss erst das verwaltungsrechtliche Vorverfahren durchgeführt werden. Dafür legen die Eltern (im Namen ihres Kindes) gegen die Nichtversetzung bei der Schule Widerspruch ein. Sie sollten sagen, welche Note sie für nicht gerechtfertigt halten und dafür auch Gründe liefern. Ein möglicher Grund wäre es z. B., wenn weniger Arbeiten geschrieben wurden, als vorgeschrieben. Oder wenn die gute mündliche Beteiligung nicht in die Note eingeflossen ist, weil der Lehrer die schriftliche Leistung unzulässig mit 90 Prozent gewichtet hat. Die Schule führt daraufhin eine sogenannte „Abhilfeprüfung“ durch, in der die fragliche Note des besagten Kollegen von der Schule noch einmal überprüft wird.

Gibt es denn eine realistische Chance, dass die Note dann noch geändert wird?

Günther Hoegg: Aber ja. Wenn die Note tatsächlich nicht korrekt zustande gekommen ist, dann hat auch die Schule ein Interesse daran, dies spätestens jetzt zu korrigieren. Und zwar aus folgendem Grund: Gibt die Schule dem Schüler bzw. seinen Eltern in der Abhilfeprüfung recht, so ist die Sache damit vom Tisch. Lehnt sie den Widerspruch jedoch ab, so geht das Ganze an die vorgesetzte Schulbehörde, die den Fall unabhängig überprüft. Denn die Ablehnung eines Widerspruchs muss grundsätzlich durch die nächsthöhere Instanz erfolgen.

Juristische Verfahren sind oft langwierig, die Sommerferien aber nach sechs Wochen vorbei. Lässt sich – etwa per einstweiliger Verfügung – eine Versetzung vorübergehend erzwingen bzw. welche Möglichkeiten gibt es überhaupt für vorübergehende Lösungen?

Günther Hoegg: Die Abhilfeprüfung findet relativ schnell statt, aber ein Verfahren vor dem Verwaltungsgericht kann lange dauern. Deshalb sollten die Eltern gleichzeitig mit dem Widerspruch „vorläufigen Rechtsschutz“ beantragen. Das bedeutet, der Schüler wird – unter Vorbehalt – in die nächste Klassenstufe versetzt und bleibt dort, bis die gesamte Angelegenheit geklärt ist. Dem wird die Schule regelmäßig zustimmen, denn es besagt noch nichts darüber, wie das Verfahren ausgehen wird.

Wie geht es jetzt weiter?

Günther Hoegg: Lassen Sie uns, damit wir weiterkommen, einmal davon ausgehen, dass der Widerspruch abgelehnt wird. Die vorgesetzte Schulbehörde bestätigt also die Nichtversetzung, Schüler und Eltern sind aber nicht davon überzeugt. Dann gibt es jetzt die Möglichkeit, Klage vor dem Verwaltungsgericht einzureichen. Hier wird dann die umstrittene Note angefochten und die Versetzung gefordert. Und die Nichtversetzung wird gerichtlich überprüft. Auch hier sollten die Eltern über eine einstweilige Anordnung beantragen, ihr Kind vorläufig zu versetzen, damit es nicht den neuen Unterrichtsstoff versäumt und keine Nachteile erleidet. Dieses Zugeständnis wird regelmäßig gewährt.

Und was überprüft nun das Verwaltungsgericht?

Günther Hoegg: Damit kommen wir zum Beurteilungsspielraum des Lehrers und seinen Grenzen. Die Notenfindung ist kein rein mathematischer Prozess, sondern auch pädagogische Erwägungen können und sollen mit einfließen. Machen wir es konkret: Wenn ein Schüler rein rechnerisch auf 4,4 steht, aber häufig seine Hausaufgaben nicht gemacht oder Vokabeltests „in den Sand gesetzt“ hat, dann kann man ihm zum Jahresende durchaus eine 5 geben. Der Beurteilungsspielraum des Lehrers ist aber nicht so groß, dass aus einer rechnerischen 3,4 durch nicht gemachte Hausaufgaben eine Fünf werden könnte. Das Gericht geht nicht in die Bewertung der einzelnen Klassenarbeiten hinein, aber es überprüft die Notenbildung der Jahresendnote. Die Schule bzw. der Lehrer muss die Unterlagen vorlegen †“ und dann rechnet das Gericht. Und wenn eine Arbeit zu wenig geschrieben wurde und durch eine gute Note in dieser weggelassenen Arbeit eine bessere Note herauskäme, dann muss die Schule die Note ändern. Und wenn durch die bessere Note der Grund für die Nichtversetzung wegfällt, muss der Schüler versetzt werden.

Können Sie etwas über die Erfolgsaussichten sagen?

Günther Hoegg: Wenn ich es ganz grob einschätzen sollte, würde ich sagen: halbe: halbe. In etwa der Hälfte der Fälle haben Schüler und Eltern Erfolg, meist schon nach dem Widerspruch und der Abhilfeprüfung. Vor Gericht sind die Chancen geringer, denn wenn auch die vorgesetzte Schulbehörde den Fall überprüft und bestätigt hat, dann ist die Entscheidung quasi fehlerfrei. Denn die vorgesetzte Schulbehörde wird in der Regel ja keine fehlerhafte Nichtversetzung bestätigen. Sie würde dann nämlich für die Schule einen Prozess führen müssen und wahrscheinlich verlieren. Also filtert man lieber vorher. Das zeigt, wie sinnvoll das vorgeschaltete Vorverfahren des Widerspruchs ist.

Verfolgt man die Medien, dann hat man ein bisschen den Eindruck, dass es immer mehr Eltern gibt, die wegen allem und jedem klagen. Sind Eltern aufmüpfiger geworden und sind die Fronten zwischen Eltern/Schülern auf der einen und Lehrern auf der anderen Seite verhärtet?

Günther Hoegg: Beides stimmt leider. Viele Eltern haben heute eine Rechtsschutzversicherung in die sie einzahlen und von der sie auch mal etwas haben wollen. Da ist die Nichtversetzung des Sprösslings eine gute Gelegenheit. Aber auch ohne Versicherung schlucken Eltern heute nicht mehr alles, was Lehrer und Schule entscheiden. Man kann auch nicht sagen, wer grundsätzlich recht hat. Es gibt Lehrer, die schlampig arbeiten, aber es gibt auch Eltern, die völlig überzogene Forderungen an die Schule stellen. Dadurch haben sich leider die Fronten verhärtet, was noch dadurch verstärkt wird, dass beide Seiten viele schulrechtliche Grundlagen nicht kennen. Den Eltern kann man das natürlich nicht vorwerfen.

Sind Lehrer eigentlich fit in Sachen Schulrecht?

Günther Hoegg: Leider überhaupt nicht, aber auch ihnen kann man das kaum vorwerfen. In den meisten Bundesländern werden die Referendare nur etwa 8-10 Stunden in Sachen Schulrecht ausgebildet, das ist eine mittlere Katastrophe. Und die Schulrechtsausbildung wird größtenteils von den Seminarleitern gemacht, die natürlich keine Juristen sind und die man auf dieses schwierige Gebiet auch nicht speziell vorbereitet. Folglich wurstelt man sich so durch und hofft, dass es keine Schwierigkeiten gibt. Die Lehrer, die dieses Defizit natürlich spüren, sind oft verunsichert, weil sie nicht genau wissen, was sie dürfen und was nicht. Ich merke das immer bei meinen Seminaren: Die Kollegen sind mit ihren Fragen kaum zu bremsen. Aber ich glaube, es gibt ein wachsendes Bewusstsein für die Bedeutung des Schulrechts. Wenn beide Seiten nämlich über ihre Rechte und Pflichten Bescheid wissen, entspannt das die Situation enorm.

Welche Möglichkeiten haben Eltern, sich in Schulangelegenheiten juristisch firm zu machen?

Günther Hoegg: Die angebotenen Seminare sind eher auf die Bedürfnisse der Lehrer ausgelegt. Aber es gibt natürlich Bücher, die einen Überblick vermitteln, z. B. die 50 wichtigsten Schulrechtsurteile (Cornelsen Scriptor). Zudem bieten alle Kultusministerien mittlerweile Internetseiten an, auf denen die Eltern die wichtigsten Erlasse nachlesen können.

Kann man Eltern und Lehrern einen Rat geben, wie sich leidige juristische Verfahren vermeiden lassen?

Günther Hoegg: Hier schließt sich der Kreis. Bei der Nichtversetzung ist das Kind bereits in den Brunnen gefallen. Besser ist es natürlich, sich bereits bei den ersten Fünfen in Klassenarbeiten mit der Schule in Verbindung zu setzen und rechtzeitig gegenzusteuern. Ich kenne kaum einen Lehrer, der sich hier verweigern würde. Allerdings müssen die Schüler auch dafür ernsthaft arbeiten und die Eltern müssen die Schule dabei unterstützen. Den guten Schulabschluss gibt es eben nicht zum Nulltarif.

Zur Person
Dr. Günther Hoegg ist Jurist und Lehrer für Deutsch, Kunst und Rechtskunde an einem niedersächsischen Gymnasium. Er ist außerdem Fachobmann für Rechtskunde und Gastdozent an der Universität Oldenburg. Hoegg hat bereits etliche Bücher zum Thema Schulrecht geschrieben, zuletzt das „Praxisbuch: Schulrecht: kurz und bündig. Die 50 wichtigsten Urteile“, Cornelsen Verlag Scriptor, ISBN 3589230002, 18,50 Euro. In der Cornelsen Akademie stellt Dr. Günther Hoegg jeden Monat neue Schulrechtsurteile vor.

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Lesenswert! Das Leben ist kein Ponyhof von Lara Fritzsche [Rezension]

Lesenswert! Das Leben ist kein Ponyhof von Lara Fritzsche [Rezension]

Das Leben ist kein Ponyhof†œ von Lara Fritzsche, mit dem Untertitel „Die unbekannte Welt der Abiturienten†œ, erschien 2009 bei Kiepenheuer & Witsch. In einer geglückten Mischung aus Fiktion und Sachbuch wird hier die Alltagswelt einer Kölner Abiturklasse beschrieben, die Fritzsche ein Jahr lang begleitet hat. Der zeitliche Bogen reicht vom Winter vor dem Abitur bis zum Winter nach dem Abitur, umspannt also die Zeit des Lernens, der Prüfungen, Abi-Ball und -Fahrt und schließlich die verschiedenen Aufbrüche danach. Ausdrücklich möchte die Autorin den medial vermittelten Extrembeispielen †“ zwischen Komasaufen und Preisverleihungen †“ entgegenwirken, indem sie die alltägliche Normalität in den Fokus rückt. Die Bandbreite der Themen ist wirklich umfassend: Schule, Internet, Bildungsghetto Gymnasium, Party und Alkohol, Sex und Freundschaften, Prüfungen und Bewerbungsgespräche, Essproblematiken, Ablösung von den Eltern, Zukunftssorgen und Ideologien, schließlich auch die ersten Zerfallserscheinungen im Freundeskreis – es fehlt eigentlich kein Aspekt.

Lara Fritzsche hat ihr gesammeltes Material nach eigenen Aussagen in ihrem Figurenkreis verdichtet. Ebenso erfolgreich bündelt sie die Themen in achtzehn aussagekräftige Kapitel, die je nach Interessenschwerpunkt immer wieder aufgeschlagen werden können. Dabei kommen aber nicht nur „Alexa†œ, „Sophia†œ, „Tim†œ und „Jan†œ zu Wort, sondern ebenso Umfrageergebnisse, Statistiken und soziologische Studien. So bietet jeder Themenkomplex eine recht zuverlässige Datenbasis in einer anschaulichen Kombination. Naturgemäß erscheint einem dabei nicht alles neu †“ das ist nicht Fritzsches Versagen, sondern liegt darin begründet, dass bestimmte entwicklungspsychologische Konstanten nun mal nicht in jeder Generation neu erfunden werden.

Umso interessanter wird es dort, wo die beschriebene Generation deutlich definierten Veränderungen gegenübersteht: den Kommunikationsmöglichkeiten im Internet, dem Verhältnis zu den Eltern und damit zur „Rebellion†œ, dem „reformierten†œ Universitätsbetrieb, dem scheinbaren Post-Feminismus. Dies sind einige der augenfälligsten Prägestöcke dieser „Generation Casting†œ, wie Fritzsche sie bezeichnet – und sie prägen im Übrigen nicht nur die Altersklasse der Abiturienten. Fritzsche ist dabei ein Glücksfall für das Projekt: sie ist selbst nur fünf Jahre älter als ihre knapp volljährigen Kontakte und kann deren Sprache ohne Peinlichkeit protokollieren. Anbiederung findet nicht statt. Zugleich ist sie aber eben doch entscheidende fünf Jahre älter und wo die Abiturienten noch sehr mit sich selbst beschäftigt sind, verlängert Fritzsche deren Material in den gesellschaftlichen Kontext hinein.

Im Kapitel über das ‚Leben im Internet‘ zu Anfang des Buches wird detailliert dargestellt, wie selbstverständlich die Inszenierung im Netz für die „Digital Natives†œ ist. Hier geht es noch viel um Spaß und um das Gestalten eines möglichst interessanten Profils; außerdem zeigt Fritzsche nachvollziehbar, wieviel echte Kommunikation und gegenseitige Zuwendung über virtuelle Kanäle stattfindet †“ soziale Netzwerke eben. Die meisten sind sich über die Bedingungen, unter denen das funktioniert, im Klaren und akzeptieren trocken, wenn Daten und Bilder ohne ihre Kontrolle weiterwandern. Im späteren Teil des Buches verbindet Fritzsche diesen Darstellungsdrang und -zwang aber auch mit den Gesetzmäßigkeiten außerhalb des Internets.

„Für sich werben, sich anpreisen, sich verkaufen – das kennen sie alle. Sie gehören zur Generation Casting †“ müssen immer und überall bereit sein, sich ordentlich zu präsentieren. Isabell musste erst unbezahlt Probe arbeiten im Club, bis sie als Kellnerin engagiert wurde. Sogar Tobi und Dennis mussten für ihre Zivijobs über ihre Stärken und Schwächen Auskunft geben und das, obwohl sie voraussichtlich Flure kehren und Mahlzeiten umherkutschieren werden. Selbst für einen Babysitterjob musste Dani einmal einen Lebenslauf einreichen, sich dem Fragenkatalog der Eltern stellen und danach unter Aufsicht eine unbezahlte Probestunde mit dem kleinen Mädchen verbringen. Nicht ungewöhnlich. Kein Nebenjob ohne Probearbeitstag, kein WG-Zimmer ohne Bewerbungsgespräch, keine Beziehung, ohne nicht vorher einem umfassenden Bildungscheck unterzogen zu werden. Überall wird man geprüft, befragt, durchleuchtet und gebeten, „mal kurz seinen Werdegang zu umreißen.†œ

Gleichzeitig werden die Abiturienten mit Erwartungshaltungen seitens bereits etablierter gesellschaftlicher Instanzen †“ zum Beispiel in den Medien oder von der Elterngeneration †“ konfrontiert, die an ihrer Situation vorbeizuzielen scheinen.

„Die Vorwürfe an ihre Generation kennen sie nur allzu gut. Hier ein Leitartikel, dort ein Dossier. Gerade ist wieder in einer überregionalen Zeitung ein Essay über die Jugend ohne Ideale erschienen. Auch in diesem Text kommen sie nicht so gut weg. „Wie sind denn die ganzen Journalisten zu ihren Jobs bei FAZ und Co. gekommen? Haben die ihre Chefs alle beim Kiffen kennengelernt oder was?†œ polemisiert [Jana]. Die Freunde lachen, sie haben den Artikel auch gelesen und sich schon darauf gefreut, wie Jana sich darüber aufregen würde. „Nein, Quatsch, ich weiß es†œ, fährt sie fort, „wahrscheinlich kennen die sich von einer Demo, und weil der Autor so engagiert gegen den Vietnamkrieg angebrüllt hat, bekam er gleich ein eigenes Büro und `ne junge Sekretärin, die Revoluzzer spielt, wenn er Bock drauf hat. […] Jana spricht ihr aus der Seele. Sie kennt diese Forderungen nach Auflehnung und Rebellion nur zu gut. Ihrem Vater fällt es schwer, die passive Reaktion der Tochter auf die veränderten Bedingungen zu verstehen, wo sie doch sonst so schlau und aufgeweckt ist. Dieses Übermaß an Pragmatismus ist ihm fremd. Er will nicht glauben, dass seine alte Allzweckwaffe, das Demonstrieren, nichts mehr bringt. Aber die Welt, wie sie heute ist, verändert nicht mehr der Kanzler, sondern der Markt. Und der lässt sich nicht umstimmen †“ der reagiert bloß verstimmt.†œ

Spätestens bei dem Kapitel über die Bedingungen eines Bachelor-Studienganges mit dem bezeichnenden Titel Punkt für Punkt / Uni für Anfänger, wird aber klar, wie ernst die veränderten Rahmenbedingungen genommen werden müssen. Das Studium ist jedenfalls auch kein Ponyhof.

Ein anderes verstaubt wirkendes Politikum hat sich eine gewisse Aktualität bewahrt, wie Fritzsche treffsicher herausarbeitet. Vor dem Abitur gilt feministisches Gedankengut zwar als überholt und auch der „Neue Feminismus†œ mit seinen ‚Alphamädchen‘ als unnötig:

Benachteiligung im Beruf, ungleiche Rollenverteilung im Privatleben und Bevormundung durch die Politik? Das gibt†™s doch alles längst nicht mehr, denken Rike, Alexa und Sophia. Ihre Mütter dürften ja auch alles: arbeiten gehen, Geld ausgeben und Entscheidungen treffen. Wieso also auflehnen? Mit den Errungenschaften der Elterngeneration im Rücken scheinen diese Probleme hinfällig geworden zu sein. „Wieso? Wir sind doch längst gleichberechtigt†œ, sagen die heute Dreizehn- bis Zwanzigjährigen. Eine gute Ausgangsposition, um sich selbst als ‚bitch‘ zu bezeichnen. Oder wahlweise wieder ein bisschen mit seiner Mädchenhaftigkeit zu kokettieren. Ein weiterer Trend, der längst sein Maskottchen gefunden hat †“ eine kleine japanische Katze: Hello Kitty.†œ

Doch schon in bestimmten Aspekten von Sexualität wie Pornographie oder Doppelmoral deuten sich Zwiespältigkeiten an, die die Mädchen aber noch offensiv für sich lösbar halten. Im Leben nach dem Schulabschluss treffen sie nun auf uneingestandene Benachteiligungen aufgrund ihres Geschlechts mit denen sie niemals gerechnet hätten. Sie gingen fest davon aus, dass ihre Fähigkeiten und Leistungen immer †“ so wie auf dem Gymnasium †“ angemessen honoriert würden. Auch manche ihrer privaten Strategien †“ ob im Club oder im Zusammenleben †“ stellen sich als Knieschüsse heraus. Und so endet das Kapitel mit der Erkenntnis: „Und ob sie den Feminismus als Bewegung noch brauchen, das beantworten sie auch nicht einstimmig. Aber dass sie an dem Thema als Frauen nicht vorbeikommen, das ist jetzt klar.†œ

Die Einbettung in größere gesellschaftliche Zusammenhänge macht „Das Leben ist kein Ponyhof†œ lesenswert für alle Altersklassen. Lara Fritzsches Gestaltung besticht dabei durch eine besonders angenehme Motivation: echtes Interesse an ‚der unbekannten Welt der Abiturienten‘.

Kurzbeschreibung
Generation ICH.
Nie zuvor ist mehr von Abiturienten erwartet worden: Sie sollen zügig und fleißig studieren, zugleich ihre Träume verwirklichen, fürs Alter vorsorgen und dabei bloß keine Spießer werden. Viele Kinder sollen sie auch noch bekommen – aber was wollen sie selbst? Abiturfeier in einem Kölner Gymnasium. Der Moment, auf den alle so lange gewartet haben, ist endlich da. Stolz und Euphorie liegen auf den Gesichtern von Alexa, Tim und Rike – und ein Hauch Wehmut. Denn jetzt gilt es! Zu keiner Zeit hatten Deutschlands Abiturienten so viele Optionen wie heute: In Australien einen Bachelor machen? In London ein Praktikum? Einen deutsch-französischen Doppelstudiengang? Alles ist möglich, nur Scheitern nicht erlaubt. Ein Jahr lang hat die 25-jährige Journalistin Lara Fritzsche eine Abschlussklasse begleitet. Die Zeit reicht von Silvester, als alle miteinander noch einmal unbeschwert feiern wollen, über die Prüfungen, Abschlussfeiern, Bewerbungen, Auslandsreisen bis zum Umzug und Studienbeginn. Weihnachten treffen sie sich wieder und ziehen Bilanz. Ein Jahr der großen Entscheidungen. Und keine darf vermasselt werden, denn der Druck ist riesig. Lara Fritzsche schildert anschaulich, was heute im Abitur verlangt wird und wie sich Abiturienten darauf vorbereiten. Und warum ein ordentlicher Vollrausch dabei manchmal durchaus zuträglich ist. Was den 18-/19-Jährigen Familie und Freundschaft, Liebe und Sex bedeuten – und was das Internet damit zu tun hat, dass sie reifer und zynischer sind, als es Abiturienten noch vor zehn Jahren waren. Feinfühlig und äußerst unterhaltsam zeichnet sie das Bild einer Generation, die keine Illusionen mehr hat und trotzdem das Gute will, für die Welt und für sich selbst.

Über die Autorin
Lara Fritzsche, geboren 1984, absolvierte nach dem Abitur ein Volontariat beim Kölner Stadt-Anzeiger und arbeitete anschließend dort als Redakteurin im Ressort Bildung. Seither studiert sie Germanistik und Psychologie in Bonn und schreibt als freie Journalistin.

Die 215 Seiten umfassende gebundene Ausgabe von „Das Leben ist kein Ponyhof“ ist am 24.09.2009 im Verlag Kiepenheuer & Witsch erschienen und für 17.95 Euro im Buchhandel erhältlich.

Der Lesekreis bedankt sich ganz herzlich bei Gabi für diese schöne aussagekräftige Rezension und beim Verlag Kiepenheuer & Witsch für die Überlassung des Rezensionsexemplares.

G8: Bayerische Gymnasiasten büffeln 44 Stunden pro Woche

G8: Bayerische Gymnasiasten büffeln 44 Stunden pro Woche

Nürnberg – Die bayerischen Gymnasiasten im reformierten G8 müssen pro Woche durchschnittlich 44 Stunden arbeiten, wenn man Schule, Hausaufgaben und Nachhilfe zusammenrechnet.

Dies ergab eine repräsentative Befragung der Nürnberger Marktforschung Puls bei 200 Eltern.

Das achtjährige Gymnasium erhielt darin schlechte Beurteilungen: Lediglich 18 Prozent der Eltern sagten, das G8 fördere Talente und die persönliche Entwicklung ihrer Kinder. 75 Prozent fanden, dass das nicht so ist. Sieben Prozent hatten keine klare Meinung.

Quelle: Süddeutsche Zeitung

Gymnasialeltern Bayern unterstützen Bildungsstreik: Raus auf die Straße!

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Pressemitteilung: Raus auf die Straße! Bildungsstreik!

Wir Eltern unterstützen die Aktionen der Schüler und Studenten.

Bildung muss kostenfrei sein!

Wir Eltern zahlen Krippengebühren, Kindergartengebühren, Hortgebühren, Studiengebühren, Nachhilfe, Nachhilfe und nochmals Nachhilfe, und am Ende möglichst noch ein Repetitorium.

Wir fordern gleiche Chancen für alle Kinder! An den Bildungs- und Ausbildungskosten hat sich die Gesellschaft solidarisch zu beteiligen, die darauf baut, dass unsere Kinder später ihren solidarischen Beitrag in die Sozialversicherungssysteme leisten, anstatt ausschließlich ihre alten Eltern zu versorgen.

Bildung darf nicht krank machen!

Wir fordern einen Umbau des Bildungssystems, der unseren Kindern ermöglicht, angstfrei zu lernen. Wir fordern, das Sitzenbleiben, den Noten- und Leistungsdruck und die Selektion nach der vierten Klasse abzuschaffen. Wir verlangen, dass unsere Kinder individuell nach ihren Fähigkeiten und Möglichkeiten lernen dürfen, ohne Langeweile und ohne Furcht vor Prüfungen, Vergleichstests und ohne Bloßstellung durch mündliche Abfragerei.

Hierfür haben Staat und Kommunen die erforderlichen Ressourcen zur Verfügung zu stellen, in Form von ausreichendem Personal und ausreichenden kind-, lehrer- und lerngerechten Räumlichkeiten. Dass in München, einer der reichsten Städte der Republik, Schulkinder in heruntergekommenen, verdreckten Schulgebäuden unterrichtet werden, dass Familien mangels Räumlichkeiten kein wohnartnahes Gymnasium finden, ist inaktzeptabel!

Zivilcourage darf nicht bestraft werden!

Die Anweisung des Kultusminsteriums an die Schulen, streikende Schüler auch bei Befreiung durch die Erziehungsberechtigten als unentschuldigt ferngeblieben zu behandeln und zu geeigneten Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen zu greifen, widerspricht gundlegenden, für die Schulen festgelegten Erziehungszielen der bayerischen Verfassung:

„Oberste Bildungsziele sind … Verantwortungsgefühl und Verantwortungsfreudigkeit.

Die Schüler sind im Geiste der Demokratie … zu erziehen.†œ

Schülerinnen und Schüler streiken zu recht für bessere Arbeitsbedingungen! Sie müssen angehört und nicht mundtot (Bildungsstreik 2009: Bayerisches Staatsministerium warnt vor Streikteilnahme) gemacht werden, indem Schulleitungen angewiesen werden, „die Schülervertreter in geeigneter Weise auf die Rechtslage und die daraus resultierende Problematik hinzuweisen†œ.

Quelle: Gymnasialeltern Bayern

Mehr Informationen zu dem Thema in der Süddeutschen Zeitung:

Bildungsstreik in München: Bildung unter Quarantäne – Kreativer Protest: Mit symbolischen Aktionen wie der Absperrung eines Gymnasiums wollen Schüler und Studenten Politiker wachrütteln.

Bundesweiter Bildungsstreik: Elite und Unterschicht – Schüler und Studenten im bundesweiten Bildungsstreik: Mitorganisator Felix Heinze über soziale Auslese, verängstigte Professoren und die Angst vor Straßenschlachten.

Vom Frust getrieben: Der Bildungsstreik verdient das Prädikat „pädagogisch wertvoll“, denn heute wird jeder Atemzug eines Studenten geprüft und benotet. Statt Substanz zählt Tempo.