Lesung mit Clemens Meyer am 08. Juli im Literaturhaus München

Literaturhaus trifft Kellergeister

„Die Nacht, die Lichter“ – Lesung mit Clemens Meyer
Dienstag, 8.7.2008 um 20.00 Uhr, München, Salvatorplatz 1

Moderation: Fridolin Schley (Tukan-Preisträger 2007)
Gäste: Sophia Dafinger, Emily Dittmar und David Vondracek (LMU-Manuskriptum)

Im Rahmen der „Kellergeister“-Reihe begegnen sich Absolventen des Deutschen Literaturinstituts Leipzig und Studenten und Lehrer des LMU-Manuskriptum Kurses für kreatives Schreiben.
Im Literaturhaus zu Gast: Clemens Meyer, Jahrgang 1977, Bauhelfer, Möbelträger und Wachmann, bevor er in Leipzig studierte. 2006 wurde er mit seiner Erzählung „Reise zum Fluss“ zum Ingeborg-Bachmann-Wettbewerb nach Klagenfurt eingeladen, mit seinem Romandebüt „Als wir träumten“ avancierte er zum Shooting-Star der Literaturszene. Er liest aus seinem aktuellen Erzählungsband „Die Nacht, die Lichter“, mit dem er in diesem Jahr den Preis der Leipziger Buchmesse gewann.

Mit freundlicher Unterstützung des Kulturreferats der Landeshauptstadt München

Veranstalter: Eveline Petraschka („Kellergeister“), Stiftung Literaturhaus
Eintritt: Euro 8.- / 6.-

Hilfe! – Google indiziert seit dem 26. Juni keine Blogbeiträge?

Probleme bei der Google-Indizierung – Tipps gesucht!

Diese Überschrift zu einem Beitrag habe ich gestern auf dem Blog bei Don Farrago entdeckt. Weiter heißt es da:

„In letzter Zeit stelle ich mit Befremden fest, dass neue Beiträge in meinem Blog teilweise nicht mehr von Google indiziert werden.“ […]

Bei mir ist es genauso! Seit dem 26. Juni werden bei Google keine Blogbeiträge mehr indiziert. Ich habe die Beiträge der Blogs aus meiner Blogroll gecheckt und siehe da, auch sie sind bei Google nicht zu finden.

Don Farrago schreibt weiter:

„Ich wäre für jeden Tipp sehr dankbar; es ist nämlich äußerst ärgerlich, dass bei bisher durchschnittlich 200 Seitenaufrufen/Tag (mit knapp 1000/Tag in der Spitze im Juni) die Anzahl der Seitenaufrufe so langsam Richtung Einhunderter-Grenze rutscht…“

Oddest – Neuer Preis für kuriose Buchtitel

Das Börsenblatt und die Redaktion von „Schotts Sammelsurium“ haben einen „Preis für den kuriosesten deutschsprachigen Buchtitel“ ausgelobt.

Vorbild ist der britische „Diagram Prize for Oddest Book Title of the Year„. Kriterium ist die Skurrilität des Buchtitels, unabhängig vom Inhalt des Werks. Ob vom Autor intendiert oder nicht, der Titel soll den Leser zum Schmunzeln, Grübeln oder Staunen bringen. Vorschläge können hier per Kommentar beim Börsenblatt gepostet werden.

Die Einreichung des Siegertitels wird mit einer Flasche Champagner belohnt.

Quelle: Börsenblatt

Wenn ich nicht total auf Veuve Clicquot stehen würde, würde ich sagen: So ein Blödsinn! 😉


Marcel Beyer erhält den mit 50 000 Euro dotierten Joseph-Breitbach-Preis

Marcel BeyerDer Lyriker und Romanautor Marcel Beyer erhält in diesem Jahr den Joseph-Breitbach-Preis. Dieser wird von der Akademie der Wissenschaften und der Literatur in Mainz gemeinsam mit der Stiftung Joseph Breitbach vergeben und ist gegenwärtig mit 50 000 Euro dotiert.

Die Jury lobt in ihrer Begründung die „sprachlich versierte und psychologisch komplexe Auseinandersetzung mit der deutschen Vergangenheit“ und meint damit vor allem Romane wie „Flughunde“ (1995), eine akustische Geschichte des Dritten Reiches, „Spione“ (2000), ein Generationsbuch, „Vergeßt mich“ (2006) eine Erzählung von Madrid, oder „Kaltenburg“ (2008), die Lebensgeschichte eines Ornithologen im Nationalsozialismus und in der DDR. In all diesen Werken werden „Recherche, Analyse und Fiktion“ miteinander verbunden.

Der Joseph-Breitbach-Preis wird seit 1998 vergeben und war zunächst, mit einer Preissumme von 250 000 Mark, mit weitem Abstand die höchst dotierte literarische Auszeichnung in Deutschland. Nie erhielt jedoch ein einzelner Autor eines solche Summe. Der Preis wurde zunächst auf drei Schriftsteller verteilt, dann sank die Dotierung, die aus dem hinterlassenen Vermögen des im Jahr 1980 verstorbenen Kaufmanns, Journalisten und Schriftstellers Joseph Breitbach finanziert wird.

Die Preisverleihung an Marcel Beyer findet am 26. September in Mainz statt.

Quellen: Süddeutsche Zeitung, Wikipedia

01. Juli 1958: Männer und Frauen sind gleichberechtigt – seit 50 Jahren!

GleichberechtigungDas Gleichberechtigungsgesetz sollte den Auftrag des Grundgesetzes nach Art. 3 Abs. 2, „Männer und Frauen sind gleichberechtigt†œ, im einfachgesetzlichen Bundesrecht konkret umsetzen. Durch das Grundgesetz war dem Bundesgesetzgeber die große Aufgabe übertragen worden, durch eine grundsätzliche Reform ein überlebtes, traditionelles Familienrecht aus dem 19. Jahrhundert in ein neues Familienverständnis zu überführen. Nach heftigen Auseinandersetzungen im Bundestag wurde das Gleichberechtigungsgesetz am 18. Juni 1957 verabschiedet und trat am 1. Juli 1958 in Kraft.

Seitdem dürfen wir Frauen…

1. …erst mit 18 heiraten – zuvor waren wir mit 16 Jahren ehemündig und die Männer mit 21 Jahren.

2. …unseren Mädchennamen an den Namen unserer Männer anhängen, vorher erhielten wir immer den Namen des Mannes.

3. …,vorausgesetzt unsere Meinung entspricht am besten dem wohlverstanden Familieninteresse, bei Streitigkeiten unser Recht einfordern. Vor 50 Jahren besaßen unsere Männer das Letztentscheidungsrecht hinsichtlich aller Angelegenheiten der Ehe.

4. …mitentscheiden wo gewohnt werden soll, vorher bestimmten die Männer den †“ einzig möglichen †“ Wohnsitz. Wir Frauen konnten keinen eigenen begründen.

5. …die Schulden der Männer bei deren Zahlungsunfähigkeit bezahlen, bis 1958 waren nur sie dazu verpflichtet.

6. …berufstätig sein, aber nur soweit das mit unseren Pflichten in Ehe und Familie vereinbar ist. Bis dahin war die Zustimmung der Ehemänner erforderlich und mit Ermächtigung des Vormundschaftsgerichtes, konnten diese auch unsere Arbeitsverhältnisse kündigen.

7. …auch Sachen besitzen, vorher wurde zugunsten der Gläubiger vermutet, dass alle Sachen dem Manne gehören.

8. …unser eigenes Vermögen verwalten. Durch die Eheschließung waren vor der Gesetzesänderung die Männer sowohl Verwalter als auch Nutznießer unserer Vermögen. Wollten wir über eingebrachtes Gut verfügen, bedurfte es der Einwilligung.

Viele weitere Gesetze wurden seit 1957 zugunsten der Frauen geändert oder geschaffen. Interessierte können eine detailierte Auflistung beim Frauenportal Essen finden und nachlesen. Eine totale Gleichberechtigung für Männer und Frauen wird es wohl nie geben, aber immerhin sind wir ihr in den 50 Jahren ein Stück näher gekommen.