Das Gleichberechtigungsgesetz sollte den Auftrag des Grundgesetzes nach Art. 3 Abs. 2, „Männer und Frauen sind gleichberechtigt†œ, im einfachgesetzlichen Bundesrecht konkret umsetzen. Durch das Grundgesetz war dem Bundesgesetzgeber die große Aufgabe übertragen worden, durch eine grundsätzliche Reform ein überlebtes, traditionelles Familienrecht aus dem 19. Jahrhundert in ein neues Familienverständnis zu überführen. Nach heftigen Auseinandersetzungen im Bundestag wurde das Gleichberechtigungsgesetz am 18. Juni 1957 verabschiedet und trat am 1. Juli 1958 in Kraft.
Seitdem dürfen wir Frauen…
1. …erst mit 18 heiraten – zuvor waren wir mit 16 Jahren ehemündig und die Männer mit 21 Jahren.
2. …unseren Mädchennamen an den Namen unserer Männer anhängen, vorher erhielten wir immer den Namen des Mannes.
3. …,vorausgesetzt unsere Meinung entspricht am besten dem wohlverstanden Familieninteresse, bei Streitigkeiten unser Recht einfordern. Vor 50 Jahren besaßen unsere Männer das Letztentscheidungsrecht hinsichtlich aller Angelegenheiten der Ehe.
4. …mitentscheiden wo gewohnt werden soll, vorher bestimmten die Männer den †“ einzig möglichen †“ Wohnsitz. Wir Frauen konnten keinen eigenen begründen.
5. …die Schulden der Männer bei deren Zahlungsunfähigkeit bezahlen, bis 1958 waren nur sie dazu verpflichtet.
6. …berufstätig sein, aber nur soweit das mit unseren Pflichten in Ehe und Familie vereinbar ist. Bis dahin war die Zustimmung der Ehemänner erforderlich und mit Ermächtigung des Vormundschaftsgerichtes, konnten diese auch unsere Arbeitsverhältnisse kündigen.
7. …auch Sachen besitzen, vorher wurde zugunsten der Gläubiger vermutet, dass alle Sachen dem Manne gehören.
8. …unser eigenes Vermögen verwalten. Durch die Eheschließung waren vor der Gesetzesänderung die Männer sowohl Verwalter als auch Nutznießer unserer Vermögen. Wollten wir über eingebrachtes Gut verfügen, bedurfte es der Einwilligung.
Viele weitere Gesetze wurden seit 1957 zugunsten der Frauen geändert oder geschaffen. Interessierte können eine detailierte Auflistung beim Frauenportal Essen finden und nachlesen. Eine totale Gleichberechtigung für Männer und Frauen wird es wohl nie geben, aber immerhin sind wir ihr in den 50 Jahren ein Stück näher gekommen.