Die sächsische Wissenschaftsministerin Eva Maria Stange (SPD) hat das für Montag vorgesehene Treffen mit dem Karl-May-Verleger Lothar Schmid abgesagt. Eine Ministeriumssprecherin sagte gestern, dass Schmid und Stange telefoniert und ihre unterschiedlichen Standpunkte nochmals bekräftigt haben. Sachsen hatte zuletzt 3,5 Millionen Euro für den schriftlichen Nachlass Karl Mays geboten, Schmid hatte 15 Millionen gefordert. Der Verleger will den Nachlass des Schriftstellers nun privaten Interessenten anbieten.
Lothar Schmid übernahm 1951 zusammen mit seinen beiden Brüdern Joachim Schmid und Roland Schmid die Leitung des Karl-May-Verlages in Bamberg, den er heute mit seinem Sohn Bernhard führt.
Aber wie es nun weiter geht ist ungewiss. Verkauf oder Versteigerung des Nachlasses stehen seit Wochen als Optionen im Raum. Spezialisierte Auktionshäuser, die eine solche anspruchsvolle Versteigerung organisieren könnten, gibt es in Deutschland mehrere. Das renommierte Unternehmen Hartung & Hartung in München, dessen 7 Millionen-Schätzung jüngst vielfach genannt wurde, wäre nur eines davon.
Vielleicht könnte eine Versteigerung des Materials für Sachsen der Königsweg aus der verfahrenen Lage sein. Eine öffentliche Auktion, die ja mit einer genauen Katalogisierung des Nachlasses einherginge, böte die Möglichkeit, erstmals in dem seit Jahren schwelenden und jetzt eskalierten Konflikt eine echte Marktsituation herbeizuführen. Dann könnte sich zeigen, welchen Wert Karl May tatsächlich hat. Schätzungen, das hat sich in diesem Fall deutlich gezeigt, bleiben zu abstrakt, wenn die Vergleichsmöglichkeiten stark eingeschränkt sind (der von Schmid in Interviews mehrfach geäußerte Vergleich Karl Mays mit Franz Kafka und James Joyce, der die Forderung von 15 Millionen Euro rechtfertigen soll, wird als kuriose Randnote in Erinnerung bleiben).
Für den Freistaat ergäbe sich auf einer Auktion die Chance, gezielt auf besonders interessante und historisch wichtige Partien des Nachlasses zu bieten. Nicht ausgeschlossen, dass es bei entsprechender Vorbereitung gelänge, für die von Lothar Schmid jetzt als Kaufpreis zurückgewiesenen 3,5 Millionen Euro große Teile des Angebots zu erwerben. Dagegen dürfte für Schmid bereits die Aushandlung der Versteigerungsbedingungen schwierig genug werden.
Ein weiteres Handicap: der Nachlass ist seit März als „deutsches Kulturgut“ gegen eine Ausfuhr ins Ausland geschützt.
Quelle: Börsenblatt Online