Ausschreibung der Mietzuschüsse für Arbeitsateliers
Förderzeitraum 1.7.2008†“30.6.2011
Das Atelierförderprogramm der Landeshauptstadt München unterstützt Bildende Künstlerinnen und Künstler bei der Finanzierung eigener Atelierräume. Bei der aktuellen Ausschreibung können sich die Künstlerinnen und Künstler für einen dreijährigen Zuschuss zur Miete für Arbeitsateliers bewerben. Der Förderzeitraum beginnt am 1.7.2008 und endet am 30.6.2011.
Abgabeschluss für die Bewerbung ist der 18.2.2008
Gefördert werden vorzugsweise Bildende Künstlerinnen und Künstler am „Anfang der Professionalität†œ. Im Sinne der Erweiterung und Öffnung des Kunstbegriffes können sich für die Förderung auch Kunstschaffende aus den Bereichen Architektur, Design, Medien- und Konzeptkunst bewerben. Eine vom Stadtrat berufene Fachkommission wird diesem eine Vorschlagliste aus den Anträgen zur Entscheidung vorlegen.
Wie kann man sich bewerben?
Für einen Mietzuschuss des Atelierförderprogramms können sich Münchner Künstlerinnen und Künstler (mit Wohnsitz im S-Bahnbereich München) als Einzelpersonen wie in Form einer Ateliergemeinschaft bewerben. Die Anträge sind jedoch von jeder Künstlerin und jedem Künstler jeweils einzeln an das Kulturreferat zu richten. Ein Atelierzuschuss kann nur einmalig für den Zeitraum von drei Jahren gewährt werden, eine mehrmalige Förderung ist nicht möglich.
Ein besonderer Tipp für unsere „Lesekreis-Künstler“ Tine und Markus. 🙂