Nach UN-Angaben erfahren heute noch sieben von zehn Frauen Gewalt in ihrem Leben. Während in mehr mehr als 125 Ländern Gesetze, die häusliche Gewalt bestrafen, existieren, leben über 603 Millionen Frauen in Ländern, in denen Gewalt gegen sie nicht als Verbrechen gilt. Das soll sich ändern. Die 57. Sitzung der Frauenrechtskommission der Vereinten Nationen hat sich am 15. März 2013 auf die sogenannten ‚agreed conclusions‚ geeinigt.
Das 17-seitige Abschlussdokument der Frauenrechtskommission der Vereinten Nationen hebt besonders die Notwendigkeit hervor, umfassende Präventionsprogramme zur Verhinderung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen zu implementieren und Hilfsangebote für Opfer von Gewalttaten bereitzustellen. Diese sollen gesundheitliche, psychologische und soziale Unterstützung beinhalten, und zwar für Frauen jeden Alters, für Frauen mit und ohne Behinderung, unabhängig von ihrer Herkunft. Der Schutz von Frauen und die Prävention von Gewalt einschließlich sexueller Gewalt in allen Kriegs- und Nachkriegssituationen sowie der Anspruch auf Entschädigung soll sichergestellt werden. Die Beendigung der Straffreiheit von Tätern wird als zentrale Notwendigkeit benannt, ebenso die effektive Beweissammlung und der Zugang zu Daten als eine der wichtigsten Maßnahmen im Hinblick auf die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen.
„Die Welt hat uns beobachtet. Wir kamen vor zwei Wochen zusammen mit der Möglichkeit, ja gar der Verpflichtung, alles in unserer Macht stehende zu tun um die grundlegenden Rechte von Frauen und Mädchen zu schützen, ihr Recht auf Würde, ihr Recht auf ein gewaltfreies Leben ohne jegliche Diskriminierung. Die Menschen weltweit erwarten nun Taten, und wir dürfen die betroffenen Frauen weltweit nicht fallen lassen. Wir haben sie nicht enttäuscht. Ja, wir haben es geschafft†, erklärte Michelle Bachelet, UN Women Executive Director und Under-Secretary-General, begeistert.
Die Konferenz stand zwischenzeitlich kurz vor dem Scheitern. Vor allem von muslimischen Staaten, aber auch von Russland und dem Vatikan hatte es erheblichen Widerstand gegeben. In letzter Minuten gaben sie ihren Widerstand gegen eine Formulierung auf, wonach Gewalt gegen Frauen nicht durch Sitten, Traditionen oder religiöse Ansichten gerechtfertigt werden kann. Das Papier schreibt nun die Pflicht der Staaten fest, die Rechte von Frauen und Mädchen genauso zu schützen wie die von Männern und Jungen. Die sexuelle Selbstbestimmung aller Menschen wurde ebenso festgehalten wie das Recht auf gynäkologische Versorgung.
Außerdem verständigte man sich darauf, künftig von einem „Femizid“ zu sprechen, wenn Frauen allein wegen ihres Geschlechts ermordet werden. Nicht durchsetzen konnten sich die muslimischen Länder mit einer Ausnahmeregelung, die vorgesehen hätte, dass die Rechte von Frauen aufgrund „kultureller Besonderheiten“ eingeschränkt werden können.
Quelle: Tagesschau.de, UN News Centre, UN Woman Deutschland
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