März 2013: UNO beschließt die Rechte von Frauen genauso zu schützen wie die von Männern

SummaryNach UN-Angaben erfahren heute noch sieben von zehn Frauen Gewalt in ihrem Leben. Während in mehr mehr als 125 Ländern Gesetze, die häusliche Gewalt bestrafen, existieren, leben über 603 Millionen Frauen in Ländern, in denen Gewalt gegen sie nicht als Verbrechen gilt. Das soll sich ändern. Die 57. Sitzung der Frauenrechtskommission der Vereinten Nationen hat sich am 15. März 2013 auf die sogenannten ‚agreed conclusions‚ geeinigt.

Das 17-seitige Abschlussdokument der Frauenrechtskommission der Vereinten Nationen hebt besonders die Notwendigkeit hervor, umfassende Präventionsprogramme zur Verhinderung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen zu implementieren und Hilfsangebote für Opfer von Gewalttaten bereitzustellen. Diese sollen gesundheitliche, psychologische und soziale Unterstützung beinhalten, und zwar für Frauen jeden Alters, für Frauen mit und ohne Behinderung, unabhängig von ihrer Herkunft. Der Schutz von Frauen und die Prävention von Gewalt einschließlich sexueller Gewalt in allen Kriegs- und Nachkriegssituationen sowie der Anspruch auf Entschädigung soll sichergestellt werden. Die Beendigung der Straffreiheit von Tätern wird als zentrale Notwendigkeit benannt, ebenso die effektive Beweissammlung und der Zugang zu Daten als eine der wichtigsten Maßnahmen im Hinblick auf die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen.

Die Welt hat uns beobachtet. Wir kamen vor zwei Wochen zusammen mit der Möglichkeit, ja gar der Verpflichtung, alles in unserer Macht stehende zu tun um die grundlegenden Rechte von Frauen und Mädchen zu schützen, ihr Recht auf Würde, ihr Recht auf ein gewaltfreies Leben ohne jegliche Diskriminierung. Die Menschen weltweit erwarten nun Taten, und wir dürfen die betroffenen Frauen weltweit nicht fallen lassen. Wir haben sie nicht enttäuscht. Ja, wir haben es geschafft†, erklärte Michelle Bachelet, UN Women Executive Director und Under-Secretary-General, begeistert.

Die Konferenz stand zwischenzeitlich kurz vor dem Scheitern. Vor allem von muslimischen Staaten, aber auch von Russland und dem Vatikan hatte es erheblichen Widerstand gegeben. In letzter Minuten gaben sie ihren Widerstand gegen eine Formulierung auf, wonach Gewalt gegen Frauen nicht durch Sitten, Traditionen oder religiöse Ansichten gerechtfertigt werden kann. Das Papier schreibt nun die Pflicht der Staaten fest, die Rechte von Frauen und Mädchen genauso zu schützen wie die von Männern und Jungen. Die sexuelle Selbstbestimmung aller Menschen wurde ebenso festgehalten wie das Recht auf gynäkologische Versorgung.

Außerdem verständigte man sich darauf, künftig von einem „Femizid“ zu sprechen, wenn Frauen allein wegen ihres Geschlechts ermordet werden. Nicht durchsetzen konnten sich die muslimischen Länder mit einer Ausnahmeregelung, die vorgesehen hätte, dass die Rechte von Frauen aufgrund „kultureller Besonderheiten“ eingeschränkt werden können.

Quelle: Tagesschau.de, UN News Centre, UN Woman Deutschland

Quelle Foto: Wikipedia

Frauen gegen Gewalt: „Stairs“ – Spot gegen häusliche Gewalt mit Red Dot ausgezeichnet

Der Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe (BFF) wurde mit dem Red Dot Design Award für den Spot „Stairs“ ausgezeichnet.

Der BFF ist eine gemeinnützige Organisation von Frauen für Frauen.

Eine repräsentative Studie des Bundesfamilienministeriums ergab, dass jede dritte Frau in Deutschland mindestens einmal in ihrem Leben Opfer von Gewalt geworden ist – sei es psychisch, körperlich oder sexuell. Ein großer Teil dieser Angriffe findet in den eigenen vier Wänden statt. Die Beratungseinrichtungen des BFF unterstützen dabei den Teufelskreis aus Scham und Gewalt zu durchbrechen.

In Zusammenarbeit mit der Agentur Young & Rubicam hat der BFF den Spot „Stairs“ produziert. Alle an der Filmproduktion Beteiligten verzichteten auf ein Gehalt, auch einige TV-Sender strahlten den Spot umsonst aus.

Tausende Frauen fallen täglich die Treppe herunter… doch so ungeschickt sind wir gar nicht!

Der Spot erhielt gleich zwei Preise: eine Auszeichnung in der Kategorie „TV & Cinema“ und einen Best-of-the-Best-Award in der Kategorie „Sounddesign„.

Quelle: Brigitte.de

Frauenrechte: Saudi-arabische Feuerwehr darf künftig Mädchen retten

Im März 2002 haben Wächter der islamischen Religionspolizei Schülerinnen einer Mädchenschule in Mekka daran gehindert ein brennendes Gebäude zu verlassen, weil sie keine Kopftücher und langen Gewänder trugen. 15 Schülerinnen kostete das das Leben. Augenzeugen hatten damals berichtet, die Religionspolizisten hätten die Schülerinnen sogar geschlagen.

Mitarbeiter der Behörde für die Förderung der Tugend und die Verhinderung des Lasters bewachen auch heute noch die Mädchenschulen des islamischen Königreichs. Sie sorgen dafür, dass niemand gegen die staatlich vorgeschriebene Geschlechtertrennung verstößt. Da kein Junge oder Mann das Schulgelände betreten darf und die Mädchen nur von Lehrerinnen unterrichtet werden, ziehen die Schülerinnen ihre Kopftücher und schwarzen Gewänder normalerweise am Eingang aus.

In Saudi-Arabien sind die Rechte der Frauen stark eingeschränkt.

– Frauen dürfen ohne Genehmigung durch einen Vormund das Land nicht verlassen. Der Vormund ist der Vater, ggf. die Brüder oder ein Onkel. Ab der Ehe ist der Ehemann der männliche Vormund.

– Frauen ist das Lenken von Kraftfahrzeugen in der Stadt untersagt.

– Frauen dürfen erst seit 1966 Schulen besuchen.

– Frauen müssen Vorlesungen von männlichen Dozenten am Bildschirm verfolgen.

– Frauen dürfen keinerlei persönlichen Kontakt zu nichtverwandten Männern haben.

– Frauen müssen in der Öffentlichkeit einen Schleier tragen. Der Schleier soll den ganzen Körper mit Ausnahme von Gesicht und Händen bedecken und soll einfach gearbeitet und nicht anziehend sein, sodass Männer nicht darauf aufmerksam werden.

– Frauen, die ihr Gesicht und ihre Hände auch verschleiern, gelten als besonders anständig.

Allerdings hat das Erziehungsministerium von Saudi-Arabien jetzt entschieden, dass Feuerwehrmänner künftig auch Mädchen retten dürfen, wenn sie keine Kopftücher tragen. Die Zeitung „Saudi Gazette“ berichtete am 17.05.2010, das Ministerium habe nun allen Schulleitern und dem Wachpersonal „klare Anweisungen“ gegeben, dass Rettern in Notfällen sofort Zugang zum Schulgelände gewährt werden muss.

Quelle: Spiegel Online, Wikipedia