Frauenrechte: Saudi-arabische Feuerwehr darf künftig Mädchen retten

Im März 2002 haben Wächter der islamischen Religionspolizei Schülerinnen einer Mädchenschule in Mekka daran gehindert ein brennendes Gebäude zu verlassen, weil sie keine Kopftücher und langen Gewänder trugen. 15 Schülerinnen kostete das das Leben. Augenzeugen hatten damals berichtet, die Religionspolizisten hätten die Schülerinnen sogar geschlagen.

Mitarbeiter der Behörde für die Förderung der Tugend und die Verhinderung des Lasters bewachen auch heute noch die Mädchenschulen des islamischen Königreichs. Sie sorgen dafür, dass niemand gegen die staatlich vorgeschriebene Geschlechtertrennung verstößt. Da kein Junge oder Mann das Schulgelände betreten darf und die Mädchen nur von Lehrerinnen unterrichtet werden, ziehen die Schülerinnen ihre Kopftücher und schwarzen Gewänder normalerweise am Eingang aus.

In Saudi-Arabien sind die Rechte der Frauen stark eingeschränkt.

– Frauen dürfen ohne Genehmigung durch einen Vormund das Land nicht verlassen. Der Vormund ist der Vater, ggf. die Brüder oder ein Onkel. Ab der Ehe ist der Ehemann der männliche Vormund.

– Frauen ist das Lenken von Kraftfahrzeugen in der Stadt untersagt.

– Frauen dürfen erst seit 1966 Schulen besuchen.

– Frauen müssen Vorlesungen von männlichen Dozenten am Bildschirm verfolgen.

– Frauen dürfen keinerlei persönlichen Kontakt zu nichtverwandten Männern haben.

– Frauen müssen in der Öffentlichkeit einen Schleier tragen. Der Schleier soll den ganzen Körper mit Ausnahme von Gesicht und Händen bedecken und soll einfach gearbeitet und nicht anziehend sein, sodass Männer nicht darauf aufmerksam werden.

– Frauen, die ihr Gesicht und ihre Hände auch verschleiern, gelten als besonders anständig.

Allerdings hat das Erziehungsministerium von Saudi-Arabien jetzt entschieden, dass Feuerwehrmänner künftig auch Mädchen retten dürfen, wenn sie keine Kopftücher tragen. Die Zeitung „Saudi Gazette“ berichtete am 17.05.2010, das Ministerium habe nun allen Schulleitern und dem Wachpersonal „klare Anweisungen“ gegeben, dass Rettern in Notfällen sofort Zugang zum Schulgelände gewährt werden muss.

Quelle: Spiegel Online, Wikipedia