FAZ und Süddeutsche verlieren Urheberrechtsstreit gegen Perlentaucher

Unter der Überschrift „Perlentauchen gestattet“ berichtet Perlentaucher.de heute in eigener Sache über das Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt. Auch in zweiter Instanz unterlagen die Klägerinnen, Frankfurter Allgemeine Zeitung und Süddeutsche Zeitung, die erreichen wollten, dass der Perlentaucher die Rezensionsnotizen, die er im Rahmen seiner Berichterstattung über die Literaturkritik der großen Zeitungen verfasst, nicht an Internetbuchhändler weiter vertreibt.

„Die Klage hatte – wie schon in erster Instanz – keinen Erfolg. Der 11. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main hat die Berufungen der Klägerinnen zurückgewiesen. Zur Begründung hat er ausgeführt, ein generelles Verbot von Abstracts könne schon deshalb nicht ausgesprochen werden, weil die öffentliche Beschreibung des Inhalts eines Werkes nach dessen Veröffentlichung grundsätzlich jedermann zu stehe, soweit es sich dabei nicht um eine unzulässige Bearbeitung des Originals, hier also der Originalrezension, handele,“ lautet die Begründung des Oberlandesgerichts.

Weiter argumentiert das Gericht, dass auch Zitate in solchen Reseznsionnotizen (das Gericht spricht von „Abstracts“) zulässig seien, sofern der Abstand zwischen der Notiz und dem Originalwerk groß genug sei. „Unter Berücksichtigung dieser Kriterien hat der Senat die streitbefangenen Abstracts für zulässig gehalten, weil es sich um gegenüber den Originalkritiken ausreichend selbständige Werke mit dem erforderlichen Abstand zu den Originalvorlagen handele.“

Die Website Perlentaucher berichtet über Literaturkritik und veröffentlicht dazu auch selbst verfasste Zusammenfassungen von Buchrezensionen, die in der FAZ sowie der SZ erschienen sind. Darin sahen die beiden Verlage eine Urheberrechtsverletzung, unterlagen aber bereits im ersten Urteilsspruch vom November 2006.Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Gegenseite kann in Revision gehen.

Die „Süddeutsche Zeitung†œ teilte mit, man werde „Revision einlegen, wenn wir nach Prüfung der Begründung realistische Chancen sehen.†œ

Die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ erklärte, nach dem Verlauf des Berufungsverfahrens und insbesondere der mündlichen Verhandlung vor dem Oberlandesgericht sei das Urteil überraschend: „Das Urteil ist aus unserer Sicht falsch und stellt sich als eine Niederlage für alle Urheber – gerade auch für Journalisten – und Verwerter von Buchrezensionen dar.†œ Man warte die Urteilsbegründung ab und prüfe dann die Revisionsaussichten; die Revision sei ausdrücklich zugelassen worden.

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