Urheberrecht: Polnisches Gericht verurteilt „Mein Kampf“-Verleger

erstausgabe_von_mein_kampfLaut der Polnischen Presseagentur hat ein Breslauer Gericht den Inhaber der Verlagsanstalt XXL schuldig gesprochen, durch die Publikation von Adolf Hitlers „Mein Kampf“ die Urheberrechte des Freistaates Bayern verletzt zu haben.

20 000 Exemplare von Mein Kampf hatte die polnische Verlagsanstalt 2005 auf den Markt gebracht. Nachdem die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen wegen der Verletzung des Urheber- und Verlagsrechts aufgenommen hatte, konnten nur noch 580 Exemplare sichergestellt werden.

Obwohl der Verleger behauptete, das umstrittene Buch nicht nur aus kommerziellen, sondern auch aus historischen Gründen nachgedruckt zu haben und er zudem nicht gewusst habe, wer die Urheberrechte an dem Hitler-Buch besitze, verurteilte ihn das Gericht zu 3 Monaten Haft auf Bewährung und einer Geldstrafe von 10 000 Zloty (2250 Euro).

Nach Kriegsende hatten zunächst die Alliierten Hitlers Vermögen beschlagnahmt, danach zog der Freistaat Bayern die Hinterlassenschaft ein, da Hitler offiziell in München am Prinzregentenplatz 16 gemeldet war. Nicht ganz unumstritten ist die Frage, inwieweit die Nutzungsrechte an Mein Kampf zu den Vermögenswerten zählen.

Der Historiker Werner Maser (†  5. April 2007) vertrat die Meinung, dass das Urheberrecht ein Recht eigener Art mit ineinander übergreifenden verwertungs- und urheberpersönlichkeitsrechtlichen Befugnissen darstellt.

Das bayerische Finanzministerium, das sich auf eine Entscheidung der Spruchkammer des Landgerichts München I vom 15. Oktober 1948 beruft, ging (und geht) davon aus, dass eine Neuveröffentlichung von „Mein Kampf“ das Ansehen der Bundesrepublik im Ausland schädigen und ihr den Vorwurf eintragen könnte, eine Weiterverarbeitung nationalsozialistischen Gedankengutes zu dulden.

Am 31. Dezember 2015, 70 Jahre nach Hitlers Tod, enden Bayerns Nutzungsrechte gemäß dem Urheberrechtsgesetz.

In den angelsächsischen Ländern, in Israel (dort wird in Englisch und Hebräisch nachgedruckt) und in Skandinavien erscheinen immer mehr Nachdrucke. Während die Rechtslage in den USA und Großbritannien eindeutig eine Veröffentlichung erlaubt, ist die Lage in Skandinavien unklar. Einem (politisch linksliberalen) Verleger in Schweden beispielsweise wurde die Publikation untersagt; er musste allerdings bisher keinerlei Sanktionen fürchten, obwohl er die Veröffentlichung fortsetzte.

Die türkischen Ausgaben wurden nach Intervention des Freistaates Bayern im August 2007 verboten.

In Deutschland darf Mein Kampf laut einem Urteil des Bundesgerichtshofes antiquarisch vertrieben werden (BGHSt 29, 73). Auch der Besitz des Buches ist legal.

Das Institut für Zeitgeschichte in München beabsichtigt, nach Erlöschen des angeblichen Urheberrechts eine kommentierte Ausgabe herauszugeben.

Quellen: Süddeutsche Zeitung, Wikipedia

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