Allein in München gibt es mittlerweile 700 Raucherclubs und das bayerische Nichtraucherschutzgesetz wird immer mehr zur Posse. Am Mittwoch hat das Münchner Verwaltungsgericht auf Antrag des Vereins zur Erhaltung der bayerischen Wirtshauskultur (VEBWK) den Mitgliedern in Raucherclubs den Tabakgenuss bis auf weiters erlaubt.
Das Landratsamt Freising hatte dem Moosburger Lokal „Marcos Sportsbar“ auferlegt, das Schild „Rauchen erlaubt“ zu entfernen und den Betrieb als Raucherclub einzustellen. Dagegen beantragte der VEBWK eine einstweilige Anordnung und argumentierte unter anderem damit, dass das Nichtraucherschutzgesetz verfassungswidrig sei.
Das Verfassungsgericht gab dem Antrag statt. „Das ist eine wegweisende Entscheidung„, sagte Anwalt Michael Scheele, „wir hoffen, dass die Staatsregierung schon jetzt damit beginnt, über Änderungen des Gesetzes nachzudenken.“
Bis zur Klärung bei der Hauptsachenverhandlung müssten die Behörden nun Raucherclublösungen dulden.
Quelle: Süddeutsche Zeitung Foto: Flickr