Club Bertelsmann muss Werbung ändern

Das Börsenblatt berichtet, dass das Landgericht Bielefeld einer entsprechenden Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs stattgeben hat. Somit darf der Club Bertelsmann nicht länger damit werben, bei ihm sei „jedes Buch billiger als bei jedem anderen Händler“. Der Werbeslogan, der im Internet, in Beilagen und Begrüßungsmappen für Neumitglieder eingesetzt wird, sei irreführend. Schließlich seien nur die eigenen Buchausgaben billiger und diese seien genau genommen gar nicht im Handel erhältlich. Auch eine „Aufbrauchfrist“ für die Werbemittel wurde abgelehnt: Seit der Abmahnung durch die Wettbewerbszentrale im Januar 2007 sei mehr als genug Zeit vergangen, um die Club-Werbung umzustellen.

Quelle: www.sueddeutsche.de

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