„Meiner Darstellung in meinem Buch „Beim Häuten der Zwiebel“ liegen folgende, von mir klar erinnerte Fakten zugrunde: Ich habe mich als 15-Jähriger in Gotenhafen freiwillig zur Wehrmacht gemeldet, und zwar zum Dienst bei der U-Boot-Waffe, ersatzweise zur Panzerwaffe. Mit einer Meldung zur Waffen-SS hatte das weder direkt noch indirekt irgendetwas zu tun. Die Einberufung zur Waffen-SS erfolgte ohne mein aktives Zutun erst im Zuge der Zustellung des Einberufungsbefehls im Herbst 1944,“ versichert Grass laut Anwalt Hertin an Eides statt.
In der von Michael Jürgs verfassten Autobiographie ist auf Seite 113 nachzulesen, dass Grass sich freiwillig zur U-Boot-Waffe oder zu den Panzern gemeldet hatte. Da er außergewöhnlich gut über Militärisches informiert war, hätte er „wissen müssen, dass die Tiger vorrangig den schweren Panzerabteilungen der Waffen-SS zugeteilt wurden.“
Jetzt hat der Nobelpreisträger beim Landgericht Berlin eine Unterlassungsklage gegen die Passage in der Biographie eingereicht. Das Buch bleibt bis zu einem rechtskräftigen Urteil im Handel.