Veröffentlichung der Grass-Briefe in der FAZ für unzulässig erklärt

Im Rechtsstreit des Autors Günter Grass um die Veröffentlichung von Briefen des früheren Bundesministers Karl Schiller ist die Frankfurter Allgemeine Zeitung unterlegen. Das Landgericht teilte mit, beide Parteien hätten den Streit im Zuge einer sogenannten Hauptsachenerledigung für abgeschlossen erklärt. Danach ist die Entscheidung des Berliner Kammergerichts rechtsgültig, wonach die Veröffentlichung der Grass-Briefe unzulässig war. Es bleibt der FAZ untersagt, die von Grass an Schiller gerichteten Briefe ohne Lizenzerteilung durch Grass zu veröffentlichen.

Quelle: Süddeutsche Zeitung

4 Gedanken zu „Veröffentlichung der Grass-Briefe in der FAZ für unzulässig erklärt

  1. Allein der Versuch war doch idiotisch. Selbst wenn die Briefe nicht dem Urheberrecht unterlägen, gehören sie m.E. in die absolute Privatsphäre beider Korrespondierenden, sodaß für eine Veröffentlichung auch beide Seiten, Schreiber und Empfänger, dem zustimmen müßten. LG tinius

  2. Nein, ich habe das nicht verfolgt. Aber bei SpOn findet man das : „Diese Sätze aus Grass‘ Brief an Schiller zitiert der Freiburger Politikwissenschaftler Torben Lütjen laut „FAZ“ in seiner noch unveröffentlichten Dissertation über Karl Schiller. Die beiden Briefe seien dem Wissenschaftler vom Koblenzer Bundesarchiv und vom Freiburger Walter-Eucken-Institut zur Verfügung gestellt worden.“ Quelle : hier

  3. Danke für den Link! Hast du den Artikel gelesen?

    Am 15. Juli 1969 schrieb Grass in einem Brief an einstigen SA- und NSDAP-Mitglied Schiller, er wolle ihn „unumwunden bitten, bei nächster Gelegenheit †“ und zwar in aller Öffentlichkeit †“ über Ihre politische Vergangenheit während der Zeit des Nationalsozialismus zu sprechen. Weiter heißt es: „Ich hielte es für gut, wenn Sie sich offen zu Ihrem Irrtum bekennen wollten. Es wäre für Sie eine Erleichterung und gleichfalls für die Öffentlichkeit so etwas wie ein reinigendes Gewitter.“

    Nun, jetzt kann ich sehr gut verstehen, dass Grass sicherlich mehrere Gründe hat gegen die Veröffentlichung zu klagen, gell 😉
    LG

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