Maxim Biller muss für Esra nun doch nicht zahlen!

Das Oberlandesgericht München hat entschieden, dass die Voraussetzungen für eine Entschädigung nicht gegeben sind.

Die ehemalige Freundin von Maxim Biller fühlte sich in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt, da sie durch die Beschreibung der Romanfigur „Esra“ ohne weiteres als reale Person zu identifizieren sei.

Das Landgericht München I hatte im Februar der Schadensersatzklage der ehemaligen Freundin des Schriftstellers stattgegeben. Der Autor und der Verlag Kiepenheuer & Witsch wurden zur Zahlung von 50.000 Euro Schmerzensgeld an die ehemalige Freundin Billers verurteilt. Gegen das Urteil legten Verlag und Autor Berufung ein.

Das Bundesverfassungsgericht hatte am 13. Juni die Verbreitung des Romans wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts verboten.

Der 18. Zivilsenat des Oberlandesgerichts München hat am Dienstag entschieden, dass die Voraussetzungen für eine Entschädigung von Billers ehemaliger Freundin nicht gegeben seien.  Das bestätigte OLG-Sprecherin Sybille Fey gegenüber dem Börsenblatt. Eine Begründung des Urteils liegt noch nicht vor.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert