Universität Quebec stellt Werke von Albert Camus ins Internet

Die unterschiedlichen nationalen Regelschutzfristen im Urheberrecht verursachen in Frankreich und Kanada Ärger. Nachdem eine kanadische Universität alle Werke von Albert Camus digitalisiert und 51 Jahre nach dem Unfalltod des Autors, am 04. Januar 1960, ins Netz gestellt hat, wo sie nun kostenlos abgerufen werden können.

Der französische Verlag Gallimard, der die Rechte an Camus Publikationen besitzt, ist nicht gerade erfreut darüber. Laut FAZ beruft sich die Universität von Chicoutimi  in Quebec auf das kanadische Urheberrecht, demzufolge Werke fünfzig Jahre nach dem Tod eines Schriftstellers in den Besitz der Öffentlichkeit übergehen.

In Frankreich beträgt diese Frist dagegen siebzig Jahre, weswegen Gallimard noch zwanzig Jahre lang mit einem seiner auflagenstärksten Autoren Geld verdienen kann. Bislang sei des dem Verlag nur gelungen, die Verbreitung des erstmals in den 1990er Jahren erschienenen autobiographischen Werks „Der erste Mensch“ zu stoppen. Bei allen anderen 24 Titeln von Camus beruft sich die Universität auf das kanadische Recht.

Quelle: Süddeutsche Zeitung

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