Schülerstreikaktionen in der Woche vom 15. bis 19.06.2009
In der Woche vom 15. bis 19.06.2009 wird von verschiedenen Organisationen (Schulstreik München, Schülerbündnis München) wie bereits im November 2008 auch in Bayern zu einem bundesweiten „Schulstreik“ aufgerufen. Schwerpunktmäßig werden Veranstaltungen am 17.06.2009 in Nürnberg und München aufgeführt. Da es im vergangenen Jahr zu völlig unakzeptablen Zwischenfällen durch streikende Schülerinnen und Schüler gekommen ist, und da die geplanten „Streiks“ wieder während der vormittäglichen Schulzeit stattfinden sollen, wird auf folgende Punkte hingewiesen:
1. Für Schüler existiert kein Streikrecht. Schülerinnen und Schüler verstoßen im Falle einer Teilnahme während der Unterrichtszeit gegen ihre Verpflichtung zum regelmäßigen Besuch des Unterrichts nach Art 56.
2. Auch eine Befreiung zwecks Teilnahme am „Schülerstreik“ durch die Erziehungsberechtigten oder die Schülerin bzw. den Schüler selbst ist somit nicht zulässig. Ein Fernbleiben würde in jedem Fall unentschuldigt erfolgen. Somit stehen den Schulen die üblichen vom BayEUG und den Schulordnungen vorgesehenen Maßnahmen †“ nämlich Erziehungs- und ggf. Ordnungsmaßnahmen †“ zur Reaktion auf das unentschuldigte Fernbleiben zur Verfügung.
3. Den Schülerinnen und Schülern ist es unbenommen, außerhalb der Unterrichtszeit zu demonstrieren. Darüber hinaus existiert seit dem 01.08.2008 mit der Etablierung des Landesschülerrats ein landesweites, gesetzlich festgeschriebene Schülervertretungsgremium. Damit steht den Schülerinnen und Schülern ein mehrstufiges Instrumentarium zur Meinungsäußerung und Einflussnahme zu Verfügung.
Erfahrungsgemäß sprechen die Organisatoren des „Schulstreiks“ besonders die SMV-Vertreter an. Die Schülervertreter an Schulen sollen auf jeden Fall in geeigneter Weise auf die Rechtslage und die daraus resultierende Problematik hingewiesen werden. Dies gilt natürlich auch für die übrigen Schülerinnen und Schüler, sollten Anzeichen für eine Streikteilnahme bekannt werden.