Veröffentlichung der Grass-Briefe in der FAZ für unzulässig erklärt

Im Rechtsstreit des Autors Günter Grass um die Veröffentlichung von Briefen des früheren Bundesministers Karl Schiller ist die Frankfurter Allgemeine Zeitung unterlegen. Das Landgericht teilte mit, beide Parteien hätten den Streit im Zuge einer sogenannten Hauptsachenerledigung für abgeschlossen erklärt. Danach ist die Entscheidung des Berliner Kammergerichts rechtsgültig, wonach die Veröffentlichung der Grass-Briefe unzulässig war. Es bleibt der FAZ untersagt, die von Grass an Schiller gerichteten Briefe ohne Lizenzerteilung durch Grass zu veröffentlichen.

Quelle: Süddeutsche Zeitung