Rowohlt verklagt den Spiegel wegen Vorabveröffentlichung einer Rezension zu Kehlmanns Ruhm

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Am 05. Januar veröffentlichte der Spiegel eine Rezension über Daniel Kehlmanns neuen Roman „Ruhm“, obwohl das Buch erst am 16. Januar in den Handel gekommen war.

Die Rezension erschien unter dem Titel „Ich habe sehr gelitten„, und vielleicht haben Sätze wie: „Offensichtlich wollte Kehlmann das Spiel mit Illusion und Wirklichkeit auf die Spitze treiben und endet in der Belanglosigkeit“, Rowohlts Marketing- und Vertriebschef Lutz Kettmann auch dazu bewogen Verletzungen der Veröffentlichungsfrist nicht weiter hinzunehmen.

Heute hat der Rowohlt Verlag laut dem Börsenblatt Klage gegen das Nachrichtenmagazin „Spiegel“ eingereicht, weil die Rezension über Daniel Kehlmanns neuen Roman „Ruhm“ zwei Wochen vor dem Erstverkaufstag veröffentlicht wurde.

„Für uns stand fest: Wir tun das, was wir auch angekündigt haben. Es geht letztlich auch darum, ein Zeichen zu setzen.“

In der Buchbranche haben viele Buchhandlungen und Verlage darauf gewartet, wie Rowohlt die Verletzung der Veröffentlichungsfrist wohl handhaben würde †“ schließlich steht auch die Glaubwürdigkeit der Institution Erstverkaufstag auf dem Spiel. „Das sind wir auch unseren Kunden, den Buchhändlern, schuldig“, meint Kettmann, „die in einer unangenehmen Situation stecken, wenn der Kunde mit der Besprechung in der Hand in den Laden kommt, aber das Buch noch gar nicht zu haben ist.“

Für Rowohlt sei es wichtig, dass die Situation um den Erstverkaufstag ein für allemal geklärt werde.

Quelle: Börsenblatt

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