Google Book Settlements ohne Deutschland

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Google scannt seit Jahren Bücher ein, die im Handel nicht mehr erhältlich sind. Ungefähr sieben Millionen Werke sind bereits teilweise oder vollständig online gestellt. Amerikanische Verleger und Autoren hatten gegen Google geklagt und heftige Kritik und Empörung kam aus Europa.

So hatte sich zuletzt sogar Bundeskanzlerin Angela Merkel dagegen ausgesprochen: „Für die Bundesregierung ist klar: Das Urheberrecht muss auch im Internet seinen Platz finden. Deshalb lehnen wir es ab, dass ohne jeden urheberrechtlichen Schutz die Bücher einfach eingescannt werden, wie dies von Google gemacht wird.“

Jetzt haben Google und die US-Verleger eine neue Vereinbarung mit eingeschränktem Geltungsbereich für das Bücher-Abkommen zur geplanten Online-Bibliothek getroffen. Mit der abgemilderten Version der umstrittenen Vereinbarung für die Bereitstellung von digitalisierten Büchern im Internet reagierte Google auf die Kritik aus Europa und auf die Einwände des US-Justizministeriums.

Das „Google Book Settlements“ gilt nur für Bücher, die urheberrechtlich in den USA, Kanada, Großbritannien oder Australien registriert sind.

Damit wären mehr als 95 Prozent der Bücher, die in Deutschland oder anderen Ländern außerhalb dieses Geltungsbereiches verlegt wurden, nicht mehr Bestandteil der Vereinbarung. Zudem sollen Google-Konkurrenten wie Amazon oder Microsoft der Zugang zu eingescannten Büchern erleichtert werden.

Über den neuen Vorschlag muss nun ein New Yorker Richter entscheiden.

Quelle: ZEIT Online

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