Leuschner vs. Schenkel: Tannöd landet beim Oberlandesgericht München

Wie das Börsenblatt heute berichtet, findet am 01. Oktober 2009 die Berufungsverhandlung im Fall „Tannöd“ vor dem Oberlandesgericht München statt. Tannöd ist der Titel des Bestsellers von Andrea Maria Schenkel, der vielfach ausgezeichnet und nach Angaben des Nautilus Verlags bis 2008 bereits mehr als 550 000 Mal verkauft wurde.

Peter Leuschner, der 1978 und 1997 die Bücher †œHinterkaifeck. Deutschlands geheimnisvollster Mordfall† und †œDer Mordfall Hinterkaifeck† veröffentlicht hatte, warf Andrea M. Schenkel vor, einige Passagen aus Der Mordfall Hinterkaifeck in ihrem Bestseller †œTannöd† abgekupfert zu haben. Konkret geht es um die ersten 40 Seiten aus Leuschners im Jahr 1997 erschienen Buch, die er in †œerzählerischem, romanhaften Stil† geschrieben habe. Schließlich ging es um jene 18 Details, die auffällig bei beiden Autoren auftauchen, etwa die Beobachtung des Bauers, dass Fußspuren im Schnee zu seinem Hof hin-, aber nicht wegführten, oder die Schilderung der Magd, dass sie einen Luftzug bemerkt habe, bevor sie vom Mörder erschlagen wurde.

Am 21. Mai 2008 hatte das Landgericht München 1 die Plagiatsklage gegen Andrea Maria Schenkel abgewiesen. Das Gericht sah es nicht als erwiesen an, dass diese Details eine originäre schöpferische Leistung Leuschners seien, die Übernahme von konkreten Formulierungen liege nicht vor.

Leuschner und seine Anwälte blieben dabei, Schenkel habe abgekupfert. Leuschner sagte, er habe naiv geglaubt, dass Abschreiben verboten sei. Er bezeichnete es als Unverschämtheit, dass Schenkel bei den Lesern der Eindruck erwecken wollte, ihr Buch sei †œganz allein in ihrem Kopf entstanden†œ.

Die mündliche Verhandlung findet im Oberlandesgericht München am 1. Oktober 2009 um 15 Uhr statt (Justizgebäude Prielmayerstr. 5, Sitzungssaal E. 41). Andrea Maria Schenkel und Nautilus-Verleger Lutz Schulenburg werden anwesend sein.

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