Tipp von Orakel-Krake Paul – Spanien olé : Deutschland ohje

„Ich hatte ja gleich ein schlechtes Gefühl, als sich Orakel-Krake Paul heute Vormittag im Aquarium Sea Life in Oberhausen zu seinem Orakel-Job begab. Wie ihr in dem folgenden YouTube-Video sehen könnt, hat sich das Oktopus-Orakel dieses Mal für die spanische Miesmuschel entschieden. Schlechtes Omen? Bisher hat Paul bei dieser WM alle Partien richtig getippt“, berichtet der Eliterator auf seinem Blog.

Also alles schon verloren? Keineswegs!

Denn bei der EM 2008 war das Spiel gegen Spanien auch das einzige, bei dem sich Paul geirrt hat. Damals sagte er einen deutschen Sieg voraus. Europameister wurden aber die Spanier. Ich würde sagen, das klingt ganz nach kalkulierter Verwirrung. Schließlich ist die Überraschung dann am allergrößten, wenn man am wenigsten mit ihr gerechnet hat.

Tröstend zu wissen, dass Hansi, das 1LIVE Hamster-WM-Orakel, aus zwei Apfelstückchen mit deutscher und spanischer Flagge Deutschland! gewählt hat.

Nachdem er bereits den Finaleinzug der Niederlande richtig vorhergesagt hatte, sollte dem Traumfinale damit nichts mehr im Weg stehen. 😉

Eier und Schmalz, Butter und Salz, Milch und Mehl … bei Amazon

Längst ist die Zeit passé, dass man bei Amazon „nur“ Bücher ordern kann. Ob Kleidung, Elektronikartikel, Spielzeug oder Musikinstrumente – so ziemlich alles kann online bestellt werden. Seit Anfang Juli bietet das Online-Versandhaus zusätzlich ca. 35 000 verschiedene Lebensmittel und Getränke an.

„Das Ziel von Amazon.de ist es, der Ort zu sein, an dem Kunden die größte Auswahl an Lebensmitteln und Getränken zu attraktiven Preisen finden, die man rund um die Uhr bestellen kann und bequem, schnell und günstig nach Hause geliefert bekommt“, sagt Christian Bubenheim, Director Consumables bei Amazon Deutschland.

Von Brot & Backwaren zu Gemüse, Zucker- & Süßwaren, Knabberartikel, Kaffee, Tee & Kakao, Milchprodukten, Fleisch, Geflügel & Wurstwaren, Wein & Schaumwein, Fisch & Meeresfrüchte, Babynahrung und Haustiernahrung kann aus insgesamt 25 verschiedenen Kategorien ausgewählt werden. Auf der Bestellplattform findet man verschiedene Produktgemeinschaften wie vegetarisch, vegan, Fairtrade, ohne Nüsse, lactosefrei oder Zöliakie verträglich.

Für die von Amazon.de gelieferten Produkte können die Services Amazon Prime oder Overnight-Express genutzt werden. Beim Kauf von Produkten verschiedener Anbieter erhalte der Kunde nur eine Rechnung, heißt es aus dem Unternehmen. Beim normalen Versand ist die Lieferung ab einem Warenwert von 20 Euro kostenlos – ansonsten können schon mal 1,95 Euro bis 7,95 Euro Versandkosten hinzukommen.

Heute sind z.B. Bio-Bananen für 2,50 Euro/kg, Gurken für 0,99 Euro/Stück, Jonagold Äpfel für 2,00 Euro/kg oder das Kilo Schnitzel vom Schwein für 4,40 Euro im Angebot.

Es ist anzunehmen, dass Amazon mit dieser neuen Geschäftsidee Erfolg haben wird. Auch wenn die meisten Artikel durchweg teurer als im Supermakt angeboten werden, mag das übersichtliche Bestellsystem vor allem Menschen, die weder Zeit noch Lust auf das Einkaufen von Lebensmitteln haben, ansprechen. Zur Zielgruppe gehören wohl eher Single- als Mehrpersonen-Haushalte.

Quelle: Börsenblatt

Schule: Per Gerichtsbeschluss in die nächste Klasse?

Per Gerichtsbeschluss in die nächste Klasse?

Ein Interview mit dem Lehrer und Juristen Dr. Günther Hoegg

Sommerzeit ist Zeugniszeit. Und damit auch die Zeit für elterliche Widersprüche und Klagen gegen scheinbar falsche Benotungen oder gar die Nichtversetzung des Sprösslings. Wie können Eltern und Schüler sich gegen die von ihnen oftmals als Willkür empfundenen Beurteilungen wehren, welchen Vorgehensweisen sollten sie beachten und wann ist eine gerichtliche Klage überhaupt Erfolg versprechend? Und: Welche Beurteilungsspielräume haben Lehrer? Das wollten Bildungsklick.de von dem Lehrer und promovierten Juristen Dr. Günther Hoegg wissen.

Herr Dr. Hoegg, welche rechtlichen Möglichkeiten gibt es für Eltern und Schüler, gegen Benotungen oder gar die Nichtversetzung vorzugehen?

Günther Hoegg: Es ist eine wichtige Unterscheidung, ob es zu einer Nichtversetzung gekommen ist oder ob Schüler und Eltern nur mit einer Note nicht einverstanden sind. Die schlechte Zeugnisnote hat keine großen Auswirkungen, deshalb sind die Möglichkeiten gering. Man kann sich darüber beschweren und mit dem Lehrer darüber sprechen, mehr aber nicht. Die Nichtversetzung hingegen verändert die rechtliche Stellung des Schülers, deshalb ist sie ein Verwaltungsakt und kann mit Widerspruch und Klage angefochten werden.

Ist denn bei der Zeugnisvergabe das Kind nicht schon längst in den Brunnen gefallen?

Günther Hoegg: Ein entschiedenes „Ja und Nein“. Natürlich steht jetzt die Nichtversetzung erst einmal fest, aber vorher ist ja auch noch nichts entschieden. Es ist also nicht möglich gegen eine Nichtversetzung anzugehen, die vielleicht eintritt – vielleicht aber auch nicht. Das Kind ist also in den Brunnen gefallen, aber um es wieder herauszubekommen, ist es noch nicht zu spät.
Wichtig: Widerspruch einlegen

Was können die Eltern denn jetzt noch tun?

Günther Hoegg: Da man gegen eine Nichtversetzung nicht sofort klagen kann, muss erst das verwaltungsrechtliche Vorverfahren durchgeführt werden. Dafür legen die Eltern (im Namen ihres Kindes) gegen die Nichtversetzung bei der Schule Widerspruch ein. Sie sollten sagen, welche Note sie für nicht gerechtfertigt halten und dafür auch Gründe liefern. Ein möglicher Grund wäre es z. B., wenn weniger Arbeiten geschrieben wurden, als vorgeschrieben. Oder wenn die gute mündliche Beteiligung nicht in die Note eingeflossen ist, weil der Lehrer die schriftliche Leistung unzulässig mit 90 Prozent gewichtet hat. Die Schule führt daraufhin eine sogenannte „Abhilfeprüfung“ durch, in der die fragliche Note des besagten Kollegen von der Schule noch einmal überprüft wird.

Gibt es denn eine realistische Chance, dass die Note dann noch geändert wird?

Günther Hoegg: Aber ja. Wenn die Note tatsächlich nicht korrekt zustande gekommen ist, dann hat auch die Schule ein Interesse daran, dies spätestens jetzt zu korrigieren. Und zwar aus folgendem Grund: Gibt die Schule dem Schüler bzw. seinen Eltern in der Abhilfeprüfung recht, so ist die Sache damit vom Tisch. Lehnt sie den Widerspruch jedoch ab, so geht das Ganze an die vorgesetzte Schulbehörde, die den Fall unabhängig überprüft. Denn die Ablehnung eines Widerspruchs muss grundsätzlich durch die nächsthöhere Instanz erfolgen.

Juristische Verfahren sind oft langwierig, die Sommerferien aber nach sechs Wochen vorbei. Lässt sich – etwa per einstweiliger Verfügung – eine Versetzung vorübergehend erzwingen bzw. welche Möglichkeiten gibt es überhaupt für vorübergehende Lösungen?

Günther Hoegg: Die Abhilfeprüfung findet relativ schnell statt, aber ein Verfahren vor dem Verwaltungsgericht kann lange dauern. Deshalb sollten die Eltern gleichzeitig mit dem Widerspruch „vorläufigen Rechtsschutz“ beantragen. Das bedeutet, der Schüler wird – unter Vorbehalt – in die nächste Klassenstufe versetzt und bleibt dort, bis die gesamte Angelegenheit geklärt ist. Dem wird die Schule regelmäßig zustimmen, denn es besagt noch nichts darüber, wie das Verfahren ausgehen wird.

Wie geht es jetzt weiter?

Günther Hoegg: Lassen Sie uns, damit wir weiterkommen, einmal davon ausgehen, dass der Widerspruch abgelehnt wird. Die vorgesetzte Schulbehörde bestätigt also die Nichtversetzung, Schüler und Eltern sind aber nicht davon überzeugt. Dann gibt es jetzt die Möglichkeit, Klage vor dem Verwaltungsgericht einzureichen. Hier wird dann die umstrittene Note angefochten und die Versetzung gefordert. Und die Nichtversetzung wird gerichtlich überprüft. Auch hier sollten die Eltern über eine einstweilige Anordnung beantragen, ihr Kind vorläufig zu versetzen, damit es nicht den neuen Unterrichtsstoff versäumt und keine Nachteile erleidet. Dieses Zugeständnis wird regelmäßig gewährt.

Und was überprüft nun das Verwaltungsgericht?

Günther Hoegg: Damit kommen wir zum Beurteilungsspielraum des Lehrers und seinen Grenzen. Die Notenfindung ist kein rein mathematischer Prozess, sondern auch pädagogische Erwägungen können und sollen mit einfließen. Machen wir es konkret: Wenn ein Schüler rein rechnerisch auf 4,4 steht, aber häufig seine Hausaufgaben nicht gemacht oder Vokabeltests „in den Sand gesetzt“ hat, dann kann man ihm zum Jahresende durchaus eine 5 geben. Der Beurteilungsspielraum des Lehrers ist aber nicht so groß, dass aus einer rechnerischen 3,4 durch nicht gemachte Hausaufgaben eine Fünf werden könnte. Das Gericht geht nicht in die Bewertung der einzelnen Klassenarbeiten hinein, aber es überprüft die Notenbildung der Jahresendnote. Die Schule bzw. der Lehrer muss die Unterlagen vorlegen †“ und dann rechnet das Gericht. Und wenn eine Arbeit zu wenig geschrieben wurde und durch eine gute Note in dieser weggelassenen Arbeit eine bessere Note herauskäme, dann muss die Schule die Note ändern. Und wenn durch die bessere Note der Grund für die Nichtversetzung wegfällt, muss der Schüler versetzt werden.

Können Sie etwas über die Erfolgsaussichten sagen?

Günther Hoegg: Wenn ich es ganz grob einschätzen sollte, würde ich sagen: halbe: halbe. In etwa der Hälfte der Fälle haben Schüler und Eltern Erfolg, meist schon nach dem Widerspruch und der Abhilfeprüfung. Vor Gericht sind die Chancen geringer, denn wenn auch die vorgesetzte Schulbehörde den Fall überprüft und bestätigt hat, dann ist die Entscheidung quasi fehlerfrei. Denn die vorgesetzte Schulbehörde wird in der Regel ja keine fehlerhafte Nichtversetzung bestätigen. Sie würde dann nämlich für die Schule einen Prozess führen müssen und wahrscheinlich verlieren. Also filtert man lieber vorher. Das zeigt, wie sinnvoll das vorgeschaltete Vorverfahren des Widerspruchs ist.

Verfolgt man die Medien, dann hat man ein bisschen den Eindruck, dass es immer mehr Eltern gibt, die wegen allem und jedem klagen. Sind Eltern aufmüpfiger geworden und sind die Fronten zwischen Eltern/Schülern auf der einen und Lehrern auf der anderen Seite verhärtet?

Günther Hoegg: Beides stimmt leider. Viele Eltern haben heute eine Rechtsschutzversicherung in die sie einzahlen und von der sie auch mal etwas haben wollen. Da ist die Nichtversetzung des Sprösslings eine gute Gelegenheit. Aber auch ohne Versicherung schlucken Eltern heute nicht mehr alles, was Lehrer und Schule entscheiden. Man kann auch nicht sagen, wer grundsätzlich recht hat. Es gibt Lehrer, die schlampig arbeiten, aber es gibt auch Eltern, die völlig überzogene Forderungen an die Schule stellen. Dadurch haben sich leider die Fronten verhärtet, was noch dadurch verstärkt wird, dass beide Seiten viele schulrechtliche Grundlagen nicht kennen. Den Eltern kann man das natürlich nicht vorwerfen.

Sind Lehrer eigentlich fit in Sachen Schulrecht?

Günther Hoegg: Leider überhaupt nicht, aber auch ihnen kann man das kaum vorwerfen. In den meisten Bundesländern werden die Referendare nur etwa 8-10 Stunden in Sachen Schulrecht ausgebildet, das ist eine mittlere Katastrophe. Und die Schulrechtsausbildung wird größtenteils von den Seminarleitern gemacht, die natürlich keine Juristen sind und die man auf dieses schwierige Gebiet auch nicht speziell vorbereitet. Folglich wurstelt man sich so durch und hofft, dass es keine Schwierigkeiten gibt. Die Lehrer, die dieses Defizit natürlich spüren, sind oft verunsichert, weil sie nicht genau wissen, was sie dürfen und was nicht. Ich merke das immer bei meinen Seminaren: Die Kollegen sind mit ihren Fragen kaum zu bremsen. Aber ich glaube, es gibt ein wachsendes Bewusstsein für die Bedeutung des Schulrechts. Wenn beide Seiten nämlich über ihre Rechte und Pflichten Bescheid wissen, entspannt das die Situation enorm.

Welche Möglichkeiten haben Eltern, sich in Schulangelegenheiten juristisch firm zu machen?

Günther Hoegg: Die angebotenen Seminare sind eher auf die Bedürfnisse der Lehrer ausgelegt. Aber es gibt natürlich Bücher, die einen Überblick vermitteln, z. B. die 50 wichtigsten Schulrechtsurteile (Cornelsen Scriptor). Zudem bieten alle Kultusministerien mittlerweile Internetseiten an, auf denen die Eltern die wichtigsten Erlasse nachlesen können.

Kann man Eltern und Lehrern einen Rat geben, wie sich leidige juristische Verfahren vermeiden lassen?

Günther Hoegg: Hier schließt sich der Kreis. Bei der Nichtversetzung ist das Kind bereits in den Brunnen gefallen. Besser ist es natürlich, sich bereits bei den ersten Fünfen in Klassenarbeiten mit der Schule in Verbindung zu setzen und rechtzeitig gegenzusteuern. Ich kenne kaum einen Lehrer, der sich hier verweigern würde. Allerdings müssen die Schüler auch dafür ernsthaft arbeiten und die Eltern müssen die Schule dabei unterstützen. Den guten Schulabschluss gibt es eben nicht zum Nulltarif.

Zur Person
Dr. Günther Hoegg ist Jurist und Lehrer für Deutsch, Kunst und Rechtskunde an einem niedersächsischen Gymnasium. Er ist außerdem Fachobmann für Rechtskunde und Gastdozent an der Universität Oldenburg. Hoegg hat bereits etliche Bücher zum Thema Schulrecht geschrieben, zuletzt das „Praxisbuch: Schulrecht: kurz und bündig. Die 50 wichtigsten Urteile“, Cornelsen Verlag Scriptor, ISBN 3589230002, 18,50 Euro. In der Cornelsen Akademie stellt Dr. Günther Hoegg jeden Monat neue Schulrechtsurteile vor.

Mehr zu: Elternwille, Interviews, Perspektive: Bildung, Sitzenbleiben, Zensuren, Schule auf Bildungklick.de

Lesekreis: LovelyBooks Buchfrage-Widget online

Heute hat das LovelyBooks-Team das angekündigte Buchfrage-Widget für Blogs und Websites bereitgestellt.

Das Buchfrage-Widget ermöglicht unseren Blogbesuchern Fragen rund um Bücher und Autoren zu stellen, die prinzipiell überall online auftauchen, wo das Widget installiert ist.

Per Mausklick öffnet sich die Maske, in die direkt die „Buchfrage“ geschrieben werden kann. Wer mag, kann eine Mailadresse hinterlassen und wird dann über Antworten auf die Frage per Mail informiert. Eine Registrierung bei LovelyBooks ist nicht zwingend erforderlich.

Wer sich angesprochen fühlt die jeweilige Frage zu beantworten, öffnet per Klick die „Frage beantworten“-Funktion, schreibt die Antwort in die Maske und verschickt sie.

Blogbesucher können, solange die Frage online zu sehen ist, auch ohne eine Mailadresse hinterlassen zu haben, die Anzahl der eingegangenen Antworten erkennen und lesen und werden von der Seite nicht weggeleitet.

Normalerweise überlassen wir die technischen Veränderungen an diesem Blog einem Fachmann. Jetzt war ich allerdings so gespannt, dass ich die Konfiguration und das Design für unser „Buchfrage-Widget“ gleich selbstständig in Angriff genommen und zum Testen online gestellt habe – es funktioniert! 😉

In der Hoffnung, dass viele unserer Blogbesucher das neue Widget als hilfreiche Funktion bei offenen „Buchfragen“ nutzen und von den Antworten profitieren, bedankt sich der Lesekreis beim LovelyBooks-Team für die Umsetzung dieser innovativen Idee.

Dostojewskis Idiot über die Todestrafe und die Praxis in den USA

Dostojewskis Idiot über die Todestrafe und die Praxis in den USA

Washington – Ob er letzte Worte sprechen wolle, wurde Ronnie Lee Gardner gefragt. „Will ich nicht, nein“, antwortete der 49-Jährige, der gefesselt auf einem Stuhl im Exekutionsraum des Staatsgefängnisses von Utah saß. Er trug einen orangefarbenen Overall mit einer Zielmarkierung über seinem Herz. Eine dunkle Maske wurde ihm über den Kopf gezogen. Die fünf Freiwilligen des Exekutionskommandos, die in rund acht Meter Entfernung hinter Schießscharten Aufstellung genommen hatten, feuerten präzise. Eines der Gewehre des Kalibers 30 war ungeladen. Am Freitagmorgen, 20 Minuten nach Mitternacht, war die Hinrichtung ausgeführt. Richter und der Gouverneur von Utah hatten die Umwandlung der Strafe in lebenslange Haft abgelehnt.

Anders als bei der Hinrichtung am 18.06.2010 in den USA, berichtet der Protagonist Fürst Myschkin in Dostojewskis Roman „Der Idiot“ über eine Exekution mittels Guillotine. „Wenn man jemanden, der getötet hat, dafür tötet, so ist die Strafe unverhältnismäßig größer als das Verbrechen. Die Tötung auf Grund eines Urteilsspruches ist unverhältnismäßig schrecklicher als die von einem Räuber begangene.“

Auszug aus Fjodr Michailowitsch Dostojewski „Der Idiot“

Der Idiot (Идиот), Dostojewskis zweites großes Werk, erschien 1868. Es handelt von der Geschichte des Fürsten Myschkin, der wie Dostojewski selbst unter Epilepsie leidet und aufgrund seiner Güte, Ehrlichkeit und Tugendhaftigkeit in der St. Petersburger Gesellschaft scheitert.

[…]Was mag mit der Seele in diesem Augenblick vorgehen? In was für krampfhafte Zuckungen wird sie versetzt? Es ist eine Peinigung der Seele, weiter nichts! Es gibt ein Gebot: †ºDu sollst nicht töten!†¹, und da tötet man nun, weil jemand getötet hat, auch ihn? Nein, das darf nicht sein! Es ist jetzt schon einen Monat her, daß ich das gesehen habe; aber es ist mir bis heute, als ob ich es vor Augen hätte. Ich habe fünfmal davon geträumt.«

Der Fürst war beim Sprechen aufgelebt, eine leichte Röte war auf sein blasses Gesicht getreten, obgleich er äußerlich so still und ruhig redete wie vorher. Der Kammerdiener hörte ihm mit teilnahmsvollem Interesse zu und wünschte, wie es schien, nicht mehr, sich von dem Gespräch loszumachen; vielleicht war auch er ein Mensch mit Einbildungskraft und einem Hange zum Nachdenken.

»Es ist wenigstens noch gut, daß nicht viel Quälerei dabei ist, wenn der Kopf abfliegt«, bemerkte er.

»Wissen Sie was?« erwiderte der Fürst lebhaft. »Da sagen Sie das nun, und alle Leute sagen es ebenso wie Sie, und die Maschine, die Guillotine, ist ja auch zu diesem Zweck erfunden. Aber mir ging gleich damals ein gewisser Gedanke durch den Kopf: wie, wenn das sogar noch schlimmer wäre? Das scheint Ihnen lächerlich und seltsam; aber wenn man etwas Einbildungskraft besitzt, so kann einem wohl auch ein solcher Gedanke in den Kopf kommen. Überlegen Sie nur: nehmen wir zum Beispiel die Folter; dabei gibt es Schmerzen und Verwundungen, das heißt körperliche Qualen, und daher lenkt dies alles den Gefolterten von dem seelischen Leiden ab, so daß er nur von den Wunden Qualen empfindet bis zu dem Augenblick, wo er stirbt. Aber der ärgste, stärkste Schmerz wird vielleicht nicht durch Verwundungen hervorgerufen, sondern dadurch, daß man mit Sicherheit weiß: nach einer Stunde, dann: nach zehn Minuten, dann: nach einer halben Minute, dann: jetzt in diesem Augenblick wird die Seele aus dem Körper hinausfliegen, und man wird aufhören, ein Mensch zu sein, und daß das sicher ist; die Hauptsache ist, daß das sicher ist. Wenn man so den Kopf gerade unter das Messer legt und hört, wie es über dem Kopf herabgleitet, dann muß diese Viertelsekunde das Allerschrecklichste sein. Wissen Sie wohl, daß das nicht eine Phantasie von mir ist, sondern daß das schon viele gesagt haben? Ich glaube das so bestimmt, daß ich Ihnen gegenüber diese meine Ansicht offen ausspreche. Wenn man jemanden, der getötet hat, dafür tötet, so ist die Strafe unverhältnismäßig größer als das Verbrechen. Die Tötung auf Grund eines Urteilsspruches ist unverhältnismäßig schrecklicher als die von einem Räuber begangene. Derjenige, den Räuber töten, wird bei Nacht gemordet, im Walde, oder sonst auf irgendeine Weise; in jedem Falle hofft er noch bis zum letzten Augenblick auf Rettung. Es hat Beispiele gegeben, daß einem schon die Kehle durchgeschnitten war und er doch noch hoffte und entweder davonzulaufen suchte oder um sein Leben bat. Aber hier ist einem diese ganze letzte Hoffnung, mit der das Sterben zehnmal so leicht ist, mit Sicherheit genommen. Hier ist ein Urteilsspruch, und die ganze schreckliche Qual besteht in dem Bewußtsein, daß man mit Sicherheit dem Tode nicht entgehen kann, und eine schlimmere Qual als diese gibt es auf der Welt nicht. Man führe einen Soldaten in der Schlacht einer Kanone gerade gegenüber und stelle ihn dorthin und schieße auf ihn; er wird noch immer hoffen; aber man lese diesem selben Soldaten das Urteil vor, das ihn mit Sicherheit dem Tode weiht, und er wird den Verstand verlieren oder zu weinen anfangen. Wer kann denn glauben, daß die menschliche Natur imstande sei, dies zu ertragen, ohne in Irrsinn zu geraten? Wozu eine solche gräßliche, unnütze, zwecklose Marter? Vielleicht gibt es auch einen Menschen, dem man das Todesurteil vorgelesen hat, den man sich hat quälen lassen, und zu dem man dann gesagt hat: †ºGeh hin; du bist begnadigt!†¹ Ein solcher Mensch könnte vielleicht erzählen. Von dieser Qual und von diesem Schrecken hat auch Christus gesprochen. Nein, so darf man mit einem Menschen nicht verfahren!« […]

65 Prozent der Amerikaner befürworten nach einer Gallup-Umfrage vom vergangenen Oktober die Todesstrafe. Seit 2002 ist dieser Wert nahezu konstant geblieben. Die Zahl der Gegner ist seit damals von 26 auf 31 Prozent leicht gestiegen. 1936 war die Zahl der Todesstrafenbefürworter mit 59 Prozent noch geringer. Mit 80 Prozent erreichte sie 1994 einen Spitzenwert. Und obwohl 59 Prozent glauben, dass in den letzten fünf Jahren mindestens einmal ein Unschuldiger hingerichtet wurde, ist jeder Zweite (49 Prozent) der Ansicht, es gebe zu wenige Exekutionen. 2009 wurden in den USA 52 Menschen hingerichtet (2008: 37).

Quellen: Projekt Gutenberg, Welt Online