Check di nei und Sers Oida – gängige Formulierungen der Münchner Jugendsprache

Sieben gängige Formulierungen aus der Münchner Jugendsprache:

1. Check di nei! (im Sinne von „Hallo auch, reich mir die Hand zum Gruße!“)

2. Sers! (im Sinne von „Servus, Hallo, Grüß dich“)

3. Oida! (im Sinne von „Hey, Kumpel, grüß dich!“)

4. madig (im Sinne von „schlecht“)

5. linken (im Sinne von „stehlen“)

6. Tschausen! (im Sinne von „Auf Wiedersehen“ oder „Adieu“)

7. Pfiati, Noagerl! (im Sinne von „Prost, hau weg die Pfütze“)

Als vierfache Mutter und Münchnerin sind mir diese Formulierungen tatsächlich wohlbekannt 😉

Wo sind die Bilder im Wert zwischen 66 und 113 Millionen?

Zwar schrillte sofort die Alarmanlage, mit der die vier Gemälde gesichert waren, doch bis die Polizei am Tatort eintraf und die Kunstfreunde, die sich am vergangenen Sonntag in der Ausstellung im Bürgerhaus der Züricher Zollikerstraße aufhielten, zu reagieren wagten, waren die Diebe mit den Bildern längst entkommen.

van Gogh „Blühender Kastanienzweig“ von Vincent van Gogh, entstanden 1890
Mohnfeld bei Vetheuil
„Mohnfeld“ von Claude Monet, entstanden 1879 in Vétheuil
Graf Lepic und seine Töchter „Graf Lepic und seine Töchter“ von Degas, entstanden um 1871
Der Junge mit der roten Weste „Der Junge mit der roten Weste“ von Paul Cézanne, entstanden 1894/1895

„Eine Wolke in meinem Bett“ erhält Österreichischen Kinder- und Jugendbuchpreis 2008

Das Bilderbuch „Eine Wolke in meinem Bett“ von Heinz Janisch und Isabel Pin ist im vergangenen Jahr im Berliner Aufbau-Verlag erschienen und erhält nun den Österreichischen Kinder- und Jugendbuchpreis 2008.

Der Österreichische Kinder- und Jugendbuchpreis ist ein Literaturpreis, der einmal jährlich von der Republik Österreich für Bücher österreichischer Verlage und Bücher österreichischer UrheberInnen aus nichtösterreichischen Verlagen verliehen wird.

Vergeben werden Preise für das beste Bilder-, Kinder-, Jugend- und Sachbuch. Weitere zehn Bücher werden für die Kollektion ausgewählt.

Es werden jährlich insgesamt 24.000 Euro an Preisgeldern vergeben.

Eine Wolke in meinem BettKlappentext
Heute hab ich gehört, was die Fische in der Nacht machen. „Was denn?“ Sie spielen Trompete! So erzählt ein Mädchen seinem Freund, was es alles erlebt hat, und der Junge fragt immer wieder neugierig nach. Daraus entspinnt sich ein zauberhaftes Frage- und Antwortspiel mit der blühenden Phantasie von Kindern. Was macht man, wenn sich eine Wolke zu einem ins Bett legt oder wenn ein Gorilla mit im Baum sitzt? Wieso hat sich das Meer orange verfärbt? Was sucht der Elefant vor der Haustür? Die vielen verblüffenden Geschichten beschreiben den unverstellten Kinderblick auf die Welt. Isabel Pin lässt mit ihren Illustrationen der Phantasie großen Spielraum, sodass sich die poetischen Bilder und die witzigen Geschichten auf besondere Weise ergänzen.

Tolkien-Stiftung verklagt die Produktionsfirma von „Herr der Ringe“ auf 150 Millionen Dollar

Wegen ausbleibender Zahlungen haben die Erben des britischen Schriftstellers J.R.R. Tolkien Tolkien die Produktionsfirma New Line Cinema, die seine Romantrilogie „Der Herr der RingeHerr der Ringe verfilmte, wegen ausbleibender Zahlungen eine direkte Entschädigung in Höhe von 150 Millionen Dollar verklagt. 7,5 Prozent der geschätzten 6 Milliarden Dollar Filmeinnahmen hätte die New Line Cinema an die Tolkien-Stiftung, welche die Erben vertritt, zahlen müssen. So steht es in der Klageschrift, die am Montag in Los Angeles eingereicht wurde. Lediglich eine Vorauszahlung von gerade einmal 62 500 Dollar sei eingegangen.

Die Tolkien-Stiftung verlangt weiterhin das Recht, jede weitere Verfilmung verbieten zu können. Dies würde die beiden bereits geplanten zwei Filme zur Vorgeschichte zur „Herr der Ringe“-Trilogie, basierend auf dem Roman „Der kleine Hobbit“ gefährden.

Peter Jackson, der für die Regie der „Herr der Ringe“-Filme bereits einen Oscar erhielt, hat für das neue Projekt bereits einen Vertrag mit der New Line Cinema unterschrieben.

Quelle: Süddeutsche Zeitung

Günter Grass zieht Klage gegen Michael Jürgs zurück

Die Parteien hätten sich auf einen außergerichtlichen Vergleich geeinigt, sagt eine Sprecherin des Berliner Landgerichts gestern. Der Literaturnobelpreisträger Günter Grass hatte gegen den Verlag seines Biografen Michael Jürgs geklagt, weil dieser in der Neuausgabe „Bürger Grass: Biografie eines deutschen Dichters“ behauptet, Grass habe sich freiwillig zu Waffen-SS gemeldet. Details zur Einigung konnte das Gericht nicht nennen.

Die Sprecherin der Danziger Stadt-Behörde teilte mit, dass der aus Danzig stammende Schriftsteller im kommenden Jahr ein Museum in seiner Geburtsstadt erhalten soll.

Quelle: Süddeutsche Zeitung