Tannöd ist kein Plagiat – Gericht entkräftet Vorwurf gegen Andrea Maria Schenkel

Gestern fand die mit Spannung erwartete Verhandlung um die erhobenen Plagiatsvorwürfe gegen die Bestseller-Autorin Andrea Maria Schenkel vor dem Landgericht München 1 statt.

Peter Leuschner, der 1978 und 1997 die Bücher „Hinterkaifeck. Deutschlands geheimnisvollster Mordfall“ und „Der Mordfall Hinterkaifeck“ veröffentlicht hatte, warf Andrea M. Schenkel vor einige Passagen in Leuschners Darstellung aus dem Jahr 1997 in ihrem Bestseller „Tannöd“ abgekupfert zu haben. Konkret geht es um die ersten 40 Seiten aus dem 1997 erschienen Buch, die Leuschner in „erzählerischem, romanhaften Stil“ geschrieben habe.

Das Gericht prüfte vor allem die Frage, ob Schenkel Wendungen und Passagen Teile übernommen habe, die auf die freie Schöpfertätigkeit Leuschners zurückgehen. Schließlich ging es um jene 18 Details, die auffällig bei beiden Autoren auftauchen, etwa die Beobachtung des Bauers, dass Fußspuren im Schnee zu seinem Hof hin-, aber nicht wegführten, oder die Schilderung der Magd, dass sie einen Luftzug bemerkt habe, bevor sie vom Mörder erschlagen wurde.

Das Gericht sah es nicht als erwiesen an, dass diese Details eine originäre schöpferische Leistung Leuschners seien, die Übernahme von konkreten Formulierungen liege nicht vor. Der Vorsitzende Richter, Thomas Kaess, regte an, Schenkel und Leuschner sollten sich außergerichtlich einigen, und zwar in der Weise, dass in künftigen Neuauflagen von „Tannöd“ ausführlicher auf Leuschners Bücher hingewiesen werde.

Da die streitenden Parteien die Chance auf eine solche Einigung verstreichen ließen, wird das Gericht am 21. Mai seine Entscheidung verkünden.

In der Verhandlung wurde bestätigt, dass es um einen Streitwert von 500 000 Euro und den sofortigen Stopp der Verbreitung von „Tannöd“ und die Vernichtung aller noch verfügbaren Exemplare geht. Nach Angaben des Verlages wurde das Buch bisher mehr als 550 000 Mal verkauft.

Leuschner und seine Anwälte blieben dabei, Schenkel habe abgekupfert. Leuschner sagte, er habe naiv geglaubt, dass Abschreiben verboten sei. Er bezeichnete es als Unverschämtheit, dass Schenkel bei den Lesern der Eindruck erwecken wollte, ihr Buch sei „ganz allein in ihrem Kopf entstanden„.

Andrea Maria Schenkel strahlte: „Ich fühle mich bestätigt. Es ist kein Plagiat.“

4 Gedanken zu „Tannöd ist kein Plagiat – Gericht entkräftet Vorwurf gegen Andrea Maria Schenkel

  1. Na, das ist doch schön, das bestätigt doch auch unsere Meinung zu diesm „Fall“. Andernfalls dürfte es ja auch keine Tatsachenromane mehr geben.

  2. Na ja, ich weiß nicht, so ganz dasselbe ist es nun doch nicht. Schließlich geht es um diese 18 Details vom „Hoppe Reiter“ bis zum „Luftzug“ bevor der Mörder zuschlug. Ich freue mich allerdings trotzdem für Andrea M. Schenkel, finde die Forderung vom Leuschner in Höhe von 500 000 einfach unverschämt und denke abgesehen davon, dass er durch „Tannöd“ und den ganzen Rummel drumherum genug profitiert hat. Andrea M. Schenkel ist „gestraft“ genug, sie wird diesen „Plagiatsvorwurf“ um ihr Erstlingswerk bestimmt niemals los.
    LG
    P.S.: sehen wir uns später eigentlich?

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